Neue Heime für schwerstkörperbehinderte Erwachsene geplant
MedienmitteilungRegierungsrat
Anzugsbeantwortung René Brigger SP -- In den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft sind zur Zeit zwei Heime für schwerstkörperbehinderte Erwachsene in Planung. Damit reagieren die zuständigen staatlichen Stellen und private Initiativen auf den Mangel an Wohnraum für diese Gruppe von Behinderten.
Den Bedarf an Wohnheimplätzen für schwerstkörperbehinderte Erwachsene bestätigt eine Erhebung des Sanitätsdepartements aus dem Jahre 1997. Betroffen sind vor allem Personen im Alter zwischen 20 und 60 Jahren. Sie finden kaum einen Wohnraum, der ihren Bedürfnissen entspricht. Die meisten Schwerstbehinderten leben daher in Pflegeheimen und im Geriatriespital.
Die Abteilung Invalidenversicherung des Bundesamtes für Sozialversicherung, die Beiträge an Um- und Neubauten und an den Betrieb von Behindertenheimen leistet, hat als ersten Schritt für die Jahre 1998 bis 2000 einen Bedarf von 48 Plätzen für beide Kantone anerkannt. Zur Konkretisierung der Planung hat eine Arbeitsgruppe der Kommission gemeinsame Planung Jugend- und Behindertenhilfe Basel-Stadt und Basel-Landschaft in den letzten Monaten ein Rahmenkonzept für Wohnheime für Schwerstkörperbehinderte erarbeitet.
Als Resultat dieser Arbeiten werden derzeit zwei Wohnheime projektiert: Der "Regionale Verein Wohnen für Körperbehinderte" plant gemeinsam mit dem Verein "Tangram", der von betroffenen Angehörigen gegründet wurde, ein auf die Bedürfnisse von Schwerstbehinderten ausgerichtetes Heim. Da in den beiden Kantonen zur Zeit kein weiterer privater Träger bereit ist, ein Wohnheim für Schwerstkörperbehinderte zu schaffen, hat das Sanitätsdepartement das Felix Platter-Spital mit der Erarbeitung eines Konzepts für ein solches Heim beauftragt. Mit den beiden Heimen werden ca. 28 der 48 fehlenden Wohnheimplätze geschaffen.
Als Fachdepartement für die Betreuung schwerstkörperbehinderter Erwachsener arbeitet das Sanitätsdepartement eng mit dem Erziehungsdepartement zusammen. Damit ist eine optimale Unterstützung der Projekte gewährleistet.
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat die Abschreibung des parlamentarischen Vorstosses.