Neue Strukturen der Schweizerischen Universitätspolitik - Vernehmlassung
MedienmitteilungRegierungsrat
Vernehmlassungsantwort zum Entwurf eines interkantonalen Konkordats über universitäre Koordination -- Die Schweizerische Universitätspolitik hat gegenüber früheren Entwürfen von Gesetz und Konkordat klarere Konturen erhalten. Einige Fragen sind allerdings noch nicht geklärt. Dies schreibt der Regierungsrat in seiner Antwort auf die Vernehmlassung zum Entwurf eines interkantonalen Konkordats im Rahmen des neuen Universitätsförderungsgesetzes (UFG). So ist beispielsweise in den jetzigen Strukturen die Beteiligung des Kantons Baselland an der Universität Basel nicht adäquat berücksichtigt. Im weiteren legt der Regierungsrat auch besonderen Wert auf die Beachtung des Subsidiaritätsprinzips Kompetenzen der Schweizerischen Universitätskonferenz (SUK) sollen sich auf die gesamtschweizerischen Belange beschränken.
Ende 1998 hatte die Schweizerische Hochschulkonferenz SHK den Kantonsregierungen den Entwurf eines interkantonalen Konkordats zur universitären Koordination zur Vernehmlassung unterbreitet. Der Regierungsrat hat seine Antwort in Absprache mit den zuständigen Stellen des Kantons Basel-Landschaft und der Universitätsleitung verfasst.
Der Regierungsrat stellt fest, dass gegenüber früheren Entwürfen von Gesetz und Konkordat die Schweizerische Universitätspolitik klarere Konturen gewonnen hat. Gleichwohl sind einige Fragen noch offen, etwa die tragfähige Integration der Fachhochschulen und die verbindliche Einbindung der ETH in die Koordination unter den universitären Hochschulen. Die Regelung dieser Punkte fehlt im Vernehmlassungsentwurf und soll im Hinblick auf die bereinigte Fassung korrigiert werden.
Das Konkordat berührt auch Kompetenzbereiche, die der Grosse Rat und der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt an den Universitätsrat der autonomen und selbständigen Rechtpersönlichkeit Universität übertragen haben. Der Regierungsrat legt deshalb besonderen Wert auf das Prinzip der Subsidiarität. Insbesondere bei der Schwerpunktbildung unter den Universitäten - wie den Hochschulen generell - sind dem Wettbewerb und der freiwilligen Koordination der Vorrang einzuräumen. Erst wenn dieser Mechanismus nicht funktioniert, soll die Schweizerische Universitätskonferenz (SUK) die Aufgabenteilung zwischen den Hochschulen steuern. Der Regierungsrat ist zudem der Meinung, dass der SUK als zentrales strategisches Organ der zukünftigen Universitätspolitik neben den bereits einsitzenden Erziehungsdirektorinnen und Erziehungsdirektoren der Universitätskantone und einer Delegation der Nichtuniversitätskantone auch unabhängige Persönlichkeiten aus den Bereichen Wissenschaft, Kultur und Wirtschaft angehören sollten.
Im weiteren hält der Regierungsrat fest, dass die vorgeschlagenen Strukturen der Situation der Basler Universität und ihrer Träger nicht vollumfänglich gerecht werden. So ist die Möglichkeit einer bikantonale Trägerschaft der Universität Basel nach dem Muster der Fachhochschule beider Basel (FHBB) nicht vorgesehen.
Zur Zeit wird in den Eidgenössischen Räten das neue Universitätsförderungsgesetz (UFG) behandelt. Das Konkordat, das beim Zustandekommen des UFG den Kantonsparlamenten zur Ratifikation vorzulegen ist, wird in der zukünftigen Hochschullandschaft eine tragende Rolle spielen. Die bereits ratifizierte interkantonale Universitätsvereinbarung (IUV) verpflichtet die beitragsempfangenden Universitätskantone zur Koordination bei der Führung ihrer Universitäten. Um diese Koordination sicherzustellen, soll der Bund einerseits - als Mitfinanzierer der kantonalen Universitäten und Träger der Eidg. Technischen Hochschulen (ETH) - und das Konkordat der Kantone andererseits, eine Zusammenarbeitsvereinbarung abschliessen. Diese Zusammenarbeitsvereinbarung soll die Koordination im einzelnen regeln. Die Kantone sollen dem Konkordat die Kompetenz übertragen, dem Bund gegenüber als Vertragspartner aufzutreten.