Regierungsrat begrüsst Einführung der straflosen Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
MedienmitteilungRegierungsrat
(Vernehmlassungsantwort) -- Der Regierungsrat nimmt zur Einführung der straflosen Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung zustimmend Stellung.
Der Regierungsrat begrüsst die von der ständerätlichen Kommission für Rechtsfragen vorgeschlagenen Änderungen und Ergänzungen des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) und des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG). Die Änderungen zielen darauf ab, für steuerpflichtige natürliche und juristische Personen die Möglichkeit zu schaffen, eine Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung einzureichen. Wenn die Steuerpflichtigen in einer solchen Selbstanzeige ihre steuerlichen Verfehlungen vollständig offenlegen, haben sie nachher nur noch die Nachsteuer samt Verzugszins zu bezahlen. Die natürlichen Personen sollen dies jedoch nur einmal in ihrem Leben und die juristischen Personen nur alle 30 Jahre tun dürfen.
Mit der Einführung der straflosen Selbstanzeige im DBG und im StHG gleicht sich die rechtliche Situation der heutigen kantonalen Regelung an. Der Kanton Basel-Stadt erleichtert seit jeher die Selbstanzeige mit einer Milderung der Strafsteuer, wobei die Praxis besteht, jeweils 5 Prozent der Nachsteuerbeträge als Strafsteuer zu verfügen. Neu wären es dann 0 Prozent. Gegenüber dem geltenden kantonalen Steuergesetz beträgt jedoch die Nachsteuerperiode nicht nur fünf sondern zehn Jahre. In jedem Fall sind zusätzlich die Verspätungszinsen ab den Fälligkeitsterminen der in das Verfahren involvierten Bezugsjahre geschuldet.