Regierungsrat begrüsst neues Berufsbildungsgesetz
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat begrüsst in der Vernehmlassung grundsätzlich das vom Bundesrat vorgelegte neue Berufsbildungsgesetz. Es ermöglicht eine kontinuierliche Weiterentwicklung des bisherigen bewährten Systems. Allerdings sollte die Aufgabenverteilung zwischen Bund Kantonen Verbänden und Betrieben konsequenter umgesetzt werden.
Der Regierungsrat hat zum Entwurf des Bundesrates für ein neues Berufsbildungsgesetz Stellung genommen. Er steht sowohl der Grundkonzeption als auch den Hauptzielsetzungen des neuen Berufsbildungsgesetzes positiv gegenüber. Der Stellenwert einer qualitativ hochstehenden Berufsbildung kann für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes kaum hoch genug veranschlagt werden. Das vorliegende Rahmengesetz erlaubt eine wohldurchdachte und angemessene Weiterentwicklung des bewährten dualen Systems.
Der Regierungsrat befürwortet den Einbezug der Gesundheits-, Sozial- und Kunstberufe ebenso wie die Konzepte der künftigen Berufsfachschulen und der "Berufspraktischen Bildung". Bei den letzteren beiden Berufsbildungsangeboten gilt es, darauf zu achten, dass die praktische Ausbildung in den Betrieben nicht unnötig zugunsten von schulähnlichen Werkstätten geopfert wird. Beide Konzepte sollen ihren Stellenwert als Ergänzung aber nicht als Ersatz für die drei- und vierjährigen Lehren als zentrale Pfeiler unseres Berufsbildungssystems erhalten. Für die Integration der Gesundheits-, Sozial- und Kunstberufe ist ein Plan zu entwickeln, der Vorgehen und Akteure in diesem Prozess beschreibt.
Der Regierungsrat begrüsst, dass die Verwirklichung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern im neuen Berufsbildungsgesetz als Ziel formuliert und in wichtigen Artikeln aufgenommen wird. Ergänzend schlägt er vor, als weitere explizite Ziele die Förderung der Integration ausländischer Jugendlicher sowie der Kohärenz des schweizerischen Berufsbildungssystems mit europäischen Anforderungen an die Berufsbildung aufzunehmen.
Was die Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen, Verbänden und Betrieben anbetrifft, sollte diese konsequenter umgesetzt werden. Dem Bund sollte insbesondere bei der beruflichen Grundausbildung im Interesse einer kohärenten, grundsätzlich einheitlichen Ausgestaltung der Ausbildungsabschlüsse in unserem Land eine zentrale Funktion zugesprochen werden, während bei der höheren Berufsbildung und der berufsorientierten Weiterbildung der Bund sich auf die bildungspolitischen Grundanliegen beschränken kann. Der Bund soll nur dort in die Hoheit der Kantone eingreifen, wo dies zur Zielerreichung unabdingbar ist.
Bezüglich der Finanzierung der Berufsbildung vertritt der Regierungsrat die Auffassung, dass sich das Engagement des Bundes insgesamt nicht reduzieren darf, wobei die anteilmässigen Kosten, welche durch den Einbezug der Berufe im Gesundheits-, Sozial- und Kunstbereich anfallen, zusätzlich vom Bund übernommen werden sollten. Um die Verstärkungen im Bereich der überbetrieblichen Kurse und der Weiterbildung zu finanzieren, erscheint ihm die Schaffung eines Berufsbildungsfonds angezeigt. Als Nebenwirkung könnte damit der Aufwand für die Ausbildung über sämtliche Branchen und Betriebe hinweg gerechter verteilt werden.