Regierungsrat Stefan Cornaz tritt aus gesundheitlichen Gründen zurück
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat in seiner ordentlichen Sitzung vom Rücktritt des Vorstehers des Erziehungsdepartementes Regierungsrat Stefan Cornaz per Ende 1999 Kenntnis genommen und die Wahrnehmung der Führungsverantwortung und der Aufgaben des Erziehungsdepartements bis zur Wahl eines neuen Regierungsmitglieds geregelt. Damit die Ersatzwahl möglichst bald stattfinden kann hat der Regierungsrat den Wahltermin auf das Wochenende vom 6. Februar 2000 festgesetzt.
Am Dienstag Morgen hat Regierungsrat Stefan Cornaz seinen Regierungskolleginnen und -kollegen sowie dem Präsidenten des Grossen Rates schriftlich seinen Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen per Ende Jahr erklärt. Die Mitglieder des Regierungsrates wünschen ihrem Kollegen gesundheitlich und persönlich alles Gute und danken ihm für die kollegiale Zusammenarbeit.
Die Wahl des neuen Regierungsmitglieds wird am 6. Februar 2000 erfolgen; ein allfälliger zweiter Wahlgang würde am Sonntag vor der Fasnacht, am 12. März 2000 (Blanko-Abstimmungstermin des Bundes), stattfinden.
Der Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen bedeutet, dass Stefan Cornaz die Geschäfte des Erziehungsdepartements ab sofort nicht mehr wahrnehmen kann. Diesem Umstand entsprechend hat der Regierungsrat die Verantwortung für die interimistische Departementsleitung, die über eine normale Stellvertretungsaufgabe hinausgeht, wie folgt geregelt:
Regierungsrätin Veronica Schaller und Regierungsrat Ueli Vischer übernehmen bis zur Wahl eines neuen Regierungsmitglieds in Co-Leitung die Führung des Erziehungsdepartements. Während Veronica Schaller für das Ressort Schulen verantwortlich zeichnet, übernimmt Ueli Vischer die Verantwortung für die vier Ressorts Dienste, Hochschulen, Kultur und Sport.
Diese Regelung bietet Gewähr, dass die zeitlich und materiell anspruchsvolle Aufgabe der Führung des Erziehungsdepartements und dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dieser Übergangszeit ohne Wechsel wahrgenommen werden kann. Wegen dieser wichtigen Vorgabe und dem Umstand, dass Regierungsrat Ralph Lewin, der formelle Stellvertreter des Erziehungsdirektors, nun im Januar voraussichtlich zum Regierungspräsidenten gewählt werden wird, konnte dieser die Stellvertretung nicht übernehmen. Die zeitliche Beanspruchung durch das Amt des Regierungspräsidenten lässt keine zusätzlichen Belastungen zu.