Teilrevision Krankenversicherung zur Spitalfinanzierung: Kritische Haltung des Kantons Basel-Stadt
MedienmitteilungRegierungsrat
Für den Kanton Basel-Stadt ist die Vorlage zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung wie sie das Eidgenössische Departement des Innern in Vernehmlassung gegeben hat nicht reif für eine Botschaft an das Parlament. Die Stossrichtung zur Neuregelung der Spitalfinanzierung sei zwar logisch und richtig die Vorlage aber unvollständig und - vor allem in Bezug auf die finanziellen Auswirkungen - zuwenig durchdacht.
Im Rahmen eines Vernehmlassungsverfahrens hat das Eidgenössische Departement des Innern, EDI, einen Entwurf zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) vorgelegt. Auch wenn die Bundesbehörden darlegen, dass mit dieser Teilrevision die im Gesetz verankerten Grundsätze konsequent umgesetzt, keinesfalls aber das System in Frage gestellt werden soll, muss das Reformpaket als elementare Neuorientierung in der Spitalfinanzierung angesehen werden.
Das EDI schlägt unter anderem vor, dass die Kantone neu auch Beiträge an die Spitalaufenthalte von Zusatzversicherten und an den teilstationären Bereich leisten sollen. Als Voraussetzung dazu soll die Planungspflicht der Kantone auf den teilstationären Sektor ausgeweitet werden. Ausserdem sollen alle auf der Spitalliste aufgeführten Leistungserbringer (öffentliche und private Spitäler) im Sinne einer generellen Subventionsverpflichtung gleichgestellt werden. Damit werden die Kantone verpflichtet, unabhängig vom Aufenthaltsort und vom Status des Spitals mindestens fünfzig Prozent des jeweiligen Totalbetrages zu übernehmen. Die Investitionskosten, die heute von der Grundversicherung nicht mitfinanziert werden, sollen in Zukunft ebenfalls je zur Hälfte zwischen Kanton und Grundversicherung aufgeteilt werden.
Grundsätzlich unterstützt der Kanton Basel-Stadt die vorgeschlagenen Systemänderungen, welche das "Baukastensystem" Grundversicherung/Zusatzversicherungen konsequent umsetzt und der Logik des KVG entspricht. In der Antwort bezeichnet der Regierungsrat die Vorlage aber als unvollständig und unausgegoren. Ohne flankierende Massnahmen sei sie vor allem auch sozialpolitisch verfehlt.
Die Neuerungen würden im finanziellen Bereich beträchtliche Verlagerungen zu Lasten der Kantone sowie der obligatorischen Grundversicherung mit sich bringen. Für den Kanton Basel-Stadt ergäben sich daraus nach Grobschätzungen Mehrbelastungen in Höhe von mindestens 65 Millionen Franken, die zusätzlich über den Staatshaushalt und die soziale Grundversicherung zu finanzieren wären - dies ohne erkennbaren sozialen Nutzen für die Solidargemeinschaft. Diese Mehrbelastung hält der Regierungsrat nicht für tragbar; sie könnte das geltende Finanzierungssystem zum Kollabieren bringen.
Noch nicht einmal berücksichtigt sind in diesen Zahlen die zusätzlichen finanziellen Auswirkungen, die diese Revisionsvorlage im Bereich der Zusatzversicherungen auslösen könnte. Die Abgrenzung Grundversicherung/Zusatzversicherungen bleibt völlig unklar. Welche Leistungen überhaupt noch im "Portefeuille" der privaten Zusatzversicherungen enthalten sein werden, ist angesichts eines sehr weitgehenden Tarifschutzes offen. Zu befürchten sind entsprechende Ertragseinbussen bei den Spitälern, beziehungsweise beim Kanton. Für den Kanton Basel-Stadt würde das nochmals grössere zweistellige Millionenbeträge bedeuten.
Der Regierungsrat verlangt vom EDI die Einleitung eines ordentlichen Gesetzgebungsvorverfahrens durch eine Expertenkommission. Als Sofortmassnahme sollte auf das Jahr 2001 eine Partialrevision durchgeführt werden, welche die gröbsten juristischen Mängel des KVG im Bereich der heutigen Spital- und Pflegeheimfinanzierung behebt. Das würde genügend Zeit schaffen, um die grosse Revision sorgfältig zu realisieren.