Übereinkunft zur Reduktion der Steuerunterschiede im Kanton Basel-Stadt
MedienmitteilungRegierungsrat
Medienmitteilung des Regierungsrates Basel-Stadt und der Gemeinderäte Riehen und Bettingen -- Der Regierungsrat und die Gemeinderäte von Riehen und Bettingen haben sich auf die Modalitäten einer Vorlage als Alternative zur Volksinitiative zur Reduktion der Steuerunterschiede im Kanton Basel-Stadt geeinigt. Diese Initiative ist aus der Sicht des Kantons wie der Landgemeinden unerwünscht. Der Alternativvorschlag sieht vor dass die Landgemeinden die Landschulen mit einer Kostenfolge von netto knapp 13 Millionen Franken übernehmen. Hierzu müssten die kommunalen Steuern in Riehen und Bettingen schätzungsweise bis zu einer relativen Steuerbelastung von rund 90 Prozent der Steuern in der Stadt Basel erhöht werden. Dieser Vorschlag hat den Vorteil dass die zusätzliche Belastung der Landgemeinden mit entsprechender Entlastung des Kantons mit einem Gewinn an Autonomie für die Gemeinden verbunden ist.
Im Juni 1996 wurde die kantonale Initiative zur Reduktion der Steuerunterschiede eingereicht. Sie fordert, "dass die Steuerdifferenz auf Einkommens- und Kapitalgewinnsteuern (gemeint sind Grundstückgewinnsteuern) (....) in der Gesamtsumme maximal 5 Prozent betragen darf". Dabei sollen die Mehreinnahmen in den Landgemeinden grösstenteils dem Kanton zufliessen.
Die Annahme der Initiative in der Volksabstimmung wäre aus kantonaler wie aus kommunaler Sicht höchst unerwünscht, da sich damit die Konkurrenzsituation für das Wohnen in Basel-Stadt gegenüber dem ausserkantonalen Umland weiter verschlechtern würde. Ausserdem würde der finanzpolitische Spielraum der Landgemeinden drastisch eingeengt.
Das Finanzdepartement hat deshalb dem Regierungsrat mögliche Alternativen aufgezeigt. Diese wurden in der Folge von einer Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern des Kantons und der Landgemeinden unter dem Präsidenten Michael Raith geprüft und konkretisiert. Ihr Bericht bildete die Grundlage für die Übereinkunft, welche nun ihrerseits die Basis für eine Parlamentsvorlage zur Übertragung der Landschulen und zur Ablehnung der Initiative sein wird.
Die Übertragung der Landschulen (Primar- und Orientierungs-Stufe) ist sinnvoll; die Führung der Primar- und der Orientierungsschule ist in der übrigen Schweiz eine kommunale Aufgabe und sie reiht sich logisch in die neu übernommen Aufgaben ein. Die Eckpfeiler des Schulwesens erfahren dadurch keine Änderung und die Oberaufsicht verbleibt beim Kanton, was im Schulgesetz festzuhalten sein wird. Ferner bedingt die Übertragung voraussichtlich eine Änderung der Kantonsverfassung.
Nicht Gegenstand der Übertragung und daher in den Kosten nicht enthalten sind die Primar-Tagesschule und die Kleinklassenns sowie die schulischen Dienste wie Schularztamt, Schulpsychologie und Logopädie. Für die Übertragung der Liegenschaften wird eine unentgeltliche Lösung vorgeschlagen, während die laufenden Betriebskosten und der Gebäudeunterhalt von den Landgemeinden übernommen werden. Der zur Zeit bestehende Schulraummangel soll durch einen Neubau noch auf Rechnung des Kantons behoben werden. Dadurch würde die Nettomehrbelastung für Riehen gut 12 Millionen Franken, für Bettingen rund 700'000 Franken betragen.
Die Exekutiven des Kantons und der beiden Gemeinden erachten eine relative Steuerbelastung in den Landgemeinden von rund 90 Prozent auch im sehr wichtigen Vergleich zum ausserkantonalen Umland im Sinne des geringeren Übels als gerade noch tragbar. Diese Relation wird erreicht, wenn eine Aufgabenübertragung mit Kostenfolgen von rund 19 Millionen Franken vorgenommen wird.
Zur Finanzierung der neuen Aufgaben werden die beiden Gemeinden die Steuern erhöhen müssen. Sofern dadurch eine Steuerbelastung von durchschnittlich 90 Prozent der Steuern im Kanton erreicht wird, entfällt der im Steuergesetz vorgesehene Finanzausgleich. In dieser Höhe ergäbe sich gegenüber heute eine finanzielle Entlastung der Gemeinden von ca. 6 Millionen Franken, was zur genannten Nettobelastung führt.
Nachdem die drei Exekutiven dieses Vorgehen je an separaten Sitzungen für richtig befunden hatten, wird der Regierungsrat jetzt eine entsprechende Vorlage an den Grossen Rat ausarbeiten.
Vorgängig zur Medienorientierung vom 11. Februar 1999 haben der Vorsteher des Erziehungsdepartementes und die Leitung der Landschulen die Riehener Lehrerschaft über die geplante Übertragung informiert.