Überprüfung der Schulraumbedarfsgrundlagen und der Schulallokation
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Bedarf an Schulraum muss neu festgelegt werden. Die vorliegenden Grundlagen stammen aus den Jahren 1991 - 1994. Sie stimmen wohl noch in den Hauptgrössen einzelne Bereiche sind aber wegen diverser pädagogischer und organisatorischer Änderungen nicht mehr anwendbar. Nach der Erhebung des Schulraumbedarfs kann auch die räumliche Verteilung der Schulklassen neu geregelt werden.
Die den Neu-, Um- und Ausbauten der letzten Jahre zu Grunde liegenden Bauratschläge für Schulen beruhen auf einem Schulraumbedarf und der Schulallokation, wie sie 1993 und 1994 festgelegt wurden. In der Zwischenzeit wurden diverse pädagogische und organisatorische Neuerungen eingeführt, welche auch auf den Schulraumbedarf und damit auch auf die räumliche Verteilung der Schulklassen Einfluss haben. So beispielsweise Blockzeiten und Fünftagewoche an den Primarschulen, Stammgruppenkonzept in der Weiterbildungsschule (WBS), neue Maturitätsanerkennungsverordnung an den Gymnasien, Konzept der WBS-Kleinklassen, neues Schulkonzept (mit Baselland) für das 10. Schuljahr, usw.
Die Schulraumbedarfsgrundlagen müssen den neuen Gegebenheiten angepasst und die Schulallokation entsprechend abgeändert und ergänzt werden. Vor ihrer Anwendung auf das Schuljahr 2000/2001 müssen die neuen Grundlagen dem Regierungsrat zur Genehmigung vorgelegt werden.
Für das 10. Schuljahr 1999/2000, für welches sich ungeahnt viele Schulabgängerinnen und Schulabgänger angemeldet haben, muss vorübergehend "provisorischer" Schulraum gemietet werden. Insgesamt werden 45 Klassen gebildet.