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Vereinbarung zwischen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über den Betrieb eines gemeinsamen Sanitätsnotrufes (Telefon Nr. 144) für das Unterbaselbiet und das Laufental

Medienmitteilung

Regierungsrat

Die Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben eine Vereinbarung abgeschlossen wonach der Sanitätsnotruf Telefon Nr. 144 für die Unterbaselbieter Gemeinden (ab Muttenz/Birsfelden) und für die Gemeinden des Bezirks Laufen weiterhin durch die Sanität Basel-Stadt betreut wird. Wer aus dem erwähnten Einzugsgebiet über Telefon Nr. 144 einen Krankenwagen anfordert wird somit automatisch mit der Einsatzzentrale der Sanität Basel-Stadt verbunden die die notwendigen Rettungseinsätze auslöst.

Die neue Vereinbarung löst ab 1. Juli 1999 eine Vereinbarung aus dem Jahr 1979 ab, in der die Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau und Solothurn den gemeinsamen Betrieb des Sanitätsnotrufes für die gesamte Netzgruppe 061 geregelt hatten. Da heute aufgrund der modernen Telefontechnik die geografische Herkunft eingehender Anrufe problemlos registriert werden kann, wurden die Sanitätsnotrufe aus den Oberbaselbieter Gemeinden bereits seit Mitte 1998 über die neue Alarmzentrale der Baselbieter Kantonspolizei direkt zum zuständigen Sanitätsdienst des Kantonsspitals Liestal geleitet. Auch die Kantone Aargau und Solothurn haben deshalb die erwähnte Vereinbarung gekündigt und realisieren für das Fricktal und das Schwarzbubenland eigene kantonale bzw. regionale Sanitätsnotruf-Lösungen.

Die neue Vereinbarung zwischen Basel-Stadt und Baselland sieht eine Entschädigung von 30 Franken pro bearbeiteten Notruf vor - zuzüglich Swisscom-Gebühren für Anschlüsse, Mietleitungen und Apparate. Für den Kanton Basel-Landschaft dürften pro Jahr Kosten in der Grössenordnung von 90'000 Franken anfallen. Der Vertrag gilt vorerst bis Ende 2001 und ist danach jährlich kündbar.

Weitere Auskünfte

Dr. Monika Binkert Tel. 267 95 17 Departementssekretärin II Sanitätsdepartement