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Vernehmlassung zur Revision der Raumplanungsverordnung

Medienmitteilung

Regierungsrat

Vernehmlassungsantwort -- Der Regierungsrat befürwortet den Entwurf einer Verordnung zum Bundesgesetz über die Raumplanung. Der Gefahr einer unabsehbaren Entwicklungsdynamik im Nichtsiedlungsgebiet kann damit wirksam begegnet werden. Zur Sicherstellung einer einheitlichen Anwendungspraxis in den Kantonen wünscht sich der Kanton Basel-Stadt mehr Vorgaben vom Bund.

Der Kanton Basel-Stadt erachtet eine Liberalisierung des Ausnahmebewilligungswesens als problematisch, da schon heute je nach Kanton eine zu grosse Anzahl von Ausnahmen für Bauten ausserhalb der Bauzone erteilt wird. Dies gefährdet die konsequente Trennung von Siedlungs- und Nichtsiedlungsgebiet. Diese Haltung entspricht der Position der kantonalen Bau- und Umweltschutzdirektion bzw. deren Vernehmlassungsantwort nicht, weshalb Basel-Stadt eine eigene Stellungnahme dazu abgibt.

Die Vernehmlassung des Kantons Basel-Stadt bezweckt, diesen schwierigen Regelungsbereich weiter zu verfeinern. So wird begrüsst, dass das Verhältnis zwischen kantonalem Richtplan und Sachplänen bzw. Konzepten des Bundes nun in der Verordnung umfassend geregelt werden soll. Hingegen sollte der Bund hinsichtlich der Frage, wo im Landwirtschaftsgebiet die Bauten und Anlagen für die bodenunabhängige Produktion realisiert werden dürfen, mehr Vorgaben an die Kantone machen, damit eine einheitliche Praxis bei der Ausscheidung dieser Gebiete zum Tragen kommt. Mehr Vorgaben fordert der Regierungsrat auch für die Bedingungen, unter denen nichtlandwirtschaftliche Nebenbetriebe errichtet werden können.

Insgesamt sind echte Verbesserungen zu Gunsten eines wirksameren Landschaftsschutzes erkennbar. Der aktuelle Verordnungsentwurf ist geeignet, der nachhaltigen räumlichen Entwicklung in ökologischer, wirtschaftlicher sowie gesellschaftlicher Hinsicht gerecht zu werden.

Weitere Auskünfte

Pascal Giller Tel. 267 91 66 Rechtsabteilung Baudepartement