Veröffentlichung der Bau- und Strassenlinien sowie Ermächtigung zur Einleitung des Enteignungsverfahrens für den Nordtangentenabschnitt 3 (Rhein)
MedienmitteilungRegierungsrat
Die neuen Bau- und Strassenlinien des Nordtangentenabschnittes 3 (Rhein) werden noch in diesem September im Kantonsblatt publiziert. Anschliessend folgt das Enteignungsverfahren zum Erwerb der für diesen Abschnitt notwendigen Rechte.
Mit Beschluss vom 16. Juni 1998 hatte der Regierungsrat das Ausführungsprojekt zum Abschnitt 3 (Rhein) der Nordtangente unter bestimmten Auflagen bewilligt. Weil sich die eingereichten Rekurse gegen die vom Regierungsrat bewilligte Ausfahrt des Halbanschlusses Klybeck richteten, jedoch den Rheinübergang und den Halbanschluss Fabrikstrasse ebenso wie die Auffahrt des Halbanschlusses Klybeck unangefochten liessen, konnte das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr und Kommunikation (UVEK) einer vorgezogenen Teilgenehmigung entsprechen. Damit ist die Ausführung dieses Teilprojekts - in dessen Zusammenhang auch die anfangs Juli 1999 erfolgte Verschiebung der Dreirosenbrücke steht - freigegeben worden.
Das UVEK hielt fest, dass die Rampe der Ausfahrt Klybeck sowie die Bauwerke für Fussgänger und Radfahrer in diesem Bereich von der Teilgenehmigung nicht erfasst werden, sondern erst später bewilligt werden müssen. Zu diesem Zeitpunkt wird das UVEK auch noch über die Frage des Lüftungssystems der Nordtangente befinden. (Überprüfung der traditionellen Längslüftung).
Mit der Teilgenehmigung sind die Voraussetzungen zur Publikation der neuen Bau- und Strassenlinien im Bereich des Abschnitts 3: Rhein erfüllt; die entsprechende Publikation im Kantonsblatt wird demnächst erfolgen. Diese Publikation ist auch Voraussetzung zur Einleitung des im Oktober/ November 1999 vorgesehenen Enteignungsverfahrens, zu welchem der Regierungsrat das Baudepartement heute ermächtigt hat.