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MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ausserdem
- für das St. Claraspital, das Merian-Iselin-Spital, das Bethesda-Spital und die Psychiatrische Klinik Sonnenhalde je eine Zusatzvereinbarung zum Privatspitälervertrag betreffend die Abgeltungsregelung für die Jahre 1999 und 2000 genehmigt. Der Privatspitälervertrag aus dem Jahre 1994 sieht vor, dass alle zwei Jahre die für die Abgeltung relevanten Eckwerte zwischen dem Kanton und dem jeweiligen Vertragsspital neu zu vereinbaren sind. Hierbei geht es konkret um die Neufestsetzung der Anzahl beitragsberechtigter Pflegetage und die anerkannten Pflegetagkosten. (Auskunft: Urs Roth, Leiter Tarifwesen und Betriebswirtschaft, Sanitätsdepartement, Tel. 267 95 47).
- beschlossen, dass sich eine Beschwerdeführerin oder ein Beschwerdeführer bei einem Verfahren vor der Kantonalen Schiedskommission für Arbeitslosenversicherung nicht mehr nur in der Beschwerdeerhebung, sondern neu auch in der Verhandlung von einer Advokatin oder einem Advokaten vertreten oder verbeiständen lassen kann. Die Bestimmung, dass der Entscheid des Präsidenten über die unentgeltliche Verbeiständung an die Kammer weitergezogen werden kann, wird aufgehoben. Sie hat sich als nicht praktikabel erwiesen und wurde noch nie angewandt. Der Regierungsrat hat die entsprechende Änderung des Geschäftsreglements der Kantonalen Schiedskommission für Arbeitslosenversicherung genehmigt. (Auskunft: Dr. Madeleine Hofstetter Schnellmann, Leiterin Rechtsdienst, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 267 85 47 (erreichbar am Dienstag bis 13.45 Uhr, am Mittwoch den ganzen Tag).
- in seiner Vernehmlassungsantwort zum Vorentwurf für eine Revision des Geschäftsverkehrgesetzes, das die Vollzugstauglichkeit von Massnahmen des Bundes verbessern soll, festgehalten, dass die vorgeschlagene Revision im Ganzen sinnvoll und überzeugend erscheint. Er begrüsst den Einbezug weiterer Kreise im Vorfeld gesetzgeberischer Arbeiten. Insbesondere die Bestimmung, dass die Kantone im Vorfeld der Ausarbeitung eines Erlasses zum späteren Vollzug umfassender konsultiert werden, kann helfen, Probleme des Vollzugs künftig früher zu erfassen und so zu vermeiden. (Auskunft: Dr. Alessandra Ceresoli, Mitarbeiterin Rechtsabteilung, Justizdepartement, Tel. 267 63 00).
- im Sinne von § 5 des Kirchengesetzes vom Budget 1999 der Christkatholischen Kirche des Kantons Basel-Stadt Kenntnis genommen. Das Budget sieht bei Einnahmen von gut 465'000 Franken und Ausgaben von knapp 466'000 Franken einen Ausgabenüberschuss von 600 Franken vor.
- das Baudepartement ermächtigt, gebundene Ausgaben von insgesamt gut 1,2 Millionen Franken für die Beschaffung von drei Nutzfahrzeugen zu verwenden: Dabei handelt es sich um zwei Lastwagen und ein Kehrichtfahrzeug. Der weitere Betrieb der drei bisherigen Fahrzeuge war wirtschaftlich nicht mehr zu verantworten.
- Dr. Sabine Herrmann, Liste 5 (SP) des Wahlkreises Kleinbasel.