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MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ausserdem
- Stellung zur Motion Dr. Thomas Mall (LDP) genommen, welche eine Standesinitiative zur Einschränkung der Altersgruppen in der Privat-Zusatzversicherung verlangt. Der Regierungsrat bringt dem Anliegen der Motion Verständnis entgegen, soweit es um die Verhinderung von extremer Festlegung von Risikogruppen geht. Da er hierzu die Standesinitiative nicht als sinnvolles Instrument erachtet, hat er das für die Aufsicht über die Privatversicherungen zuständige Bundesamt in einem Schreiben gebeten, die eingereichten Prämien streng zu prüfen und die Genehmigung dann zu verweigern, wenn das Versicherungsprinzip der ausgeglichenen Schadenstragung verletzt wird. Die Problematik des fehlenden Ausgleichs verschärft sich, je enger die Risikogruppe gezogen wird und je älter dabei die Versicherten sind. Im Weiteren spricht sich der Regierungsrat gegen eine gesetzliche Einschränkung der Risikogruppen aus, weshalb er dem Grossen Rat beantragt, auf eine Standesinitiative zu verzichten bzw. die Motion nicht zu überweisen. Bei einer Einschränkung müssten die Prämien für jüngere und neu eintretende Versicherte stark angehoben werden. Das Institut der Zusatzversicherung wäre somit insgesamt nicht mehr attraktiv und demzufolge auch gefährdet. Zudem müsste dieser gesetzliche Eingriff mit weiteren steuernden und letztlich kaum erfolgreichen Bestimmungen abgesichert werden, um Umgehungen durch die Versicherer zu vermeiden. (Auskunft: Brigitte Meyer Departementssekretärin Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 267 85 43).
- einen Bericht zur Finanzierung der ambulanten Wohnbegleitung zur Kenntnis genommen. Demnach wird die ambulante Wohnbegleitung für Behinderte durch drei einschlägig ausgewiesene Trägerschaften (Ambulant begleitetes Wohnen, Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft und Schweizerisches Rotes Kreuz) organisiert, die dazu auch auf Beiträge der Invalidenversicherung zurückgreifen können. Im Sinne einer sozialen Unterstützung bieten zwei weitere Trägerschaften (Stiftung Wohnhilfe, HEKS) ebenfalls eine Wohnbegleitung an, die überwiegend von fürsorgeabhängigen, nicht behinderten Menschen in Anspruch genommen wird. Die ambulante Wohnbegleitung für Behinderte und die Unterstützung für sozial randständige Menschen unterscheiden sich konzeptionell und finanziell sehr deutlich. Die Angebote haben im Rahmen ihrer speziellen Zielsetzung einen hohen Wirkungsgrad und sind vergleichsweise kostengünstig. (Auskunft: Hansjörg Lüking, akad. Mitarbeiter Abteilung Erwachsene Behinderte, Tel. 267 85 04).
- die IWB zum Vollzug von Ausgaben in der Höhe von insgesamt knapp 2 Millionen Franken ermächtigt. Im Einzelnen werden für die Sanierung der Heizungsanlage Bäumlihof 725'000 Franken benötigt, die Sanierung der Energieanlage des Radio Studios Bruderholz kostet 730'000 Franken und für die Energieanlage des Schulhauses Schützenmatt in Aesch müssen 481'000 Franken aufgewendet werden. Die IWB betreiben diese Anlagen im Contracting; die Mittel werden dem "Rahmenkredit Contracting 99" entnommen. (Auskunft: Stefan Meyre, Leiter neue Geschäftsfelder, IWB, Tel. 275 51 91).
- durch eine Änderung der Verordnung betreffend Verpflegung in Heimen und Personalrestaurants die Kompetenz zur Festsetzung der Preise in Personalrestaurants an deren vorgesetzte Direktionen und Abteilungen delegiert. Entsprechend wurde auch der Titel des Erlasses geändert in Verordnung betreffend Verpflegung in Heimen. Die Preispolitik wird koordiniert. (Auskunft: Urs Höchle, juristischer Adjunkt Sanitätsdepartement, Tel. 267 95 11).
- Dr. Helge Grundmann, Sanitätsdepartement;
- Samuel Hess, Wirtschafts- und Sozialdepartement.
- Christine Zacher-Fiegele.
- Daniel Durrer.
- Stephan Niklaus. Leiter AJFP
- Cornélia M. Buser, BFA
- Maria Iselin-Löffler, Gemeinde Riehen.
- Christoph Tschumi, Leiter Rechnungswesen und Controlling, Finanzdepartement.