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Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem

  • die Rechnung 1998 der Universität Basel zur Kenntnis genommen und an den Grossen Rat weitergeleitet. Die Universität hatte am 3. August 1999 die Medien über den Jahresbericht und die Rechnung 98 direkt informiert. (Auskunft: Joakim Rüegger, Leiter Ressort Hochschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 267 84 04).
  • die kantonale Anlaufstelle zur Bearbeitung von Konfliktfällen und Beanstandungen betreffend rassistische Diskriminierung dem Delegierten für Migrations- und Integrationsfragen, Thomas Kessler, übertragen. Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus hatte am 7. Mai 1999 den Kantonen den Vorschlag unterbreitet, solche Anlaufstellen kantonal einzurichten, weil der grösste Teil der Anfragen die Kantons- oder Gemeindeebene betrifft. (Auskunft: Bruno Lötscher-Steiger, Departementssekretär, Justizdepartement, Tel. 267 80 35)
  • das Justizdepartement beauftragt, dem Regierungsrat zu Handen des Grossen Rates bis zum 31. Dezember 1999 zur rechtlichen Zulässigkeit der Initiative "für eine familienfreundliche Erbschaftssteuer" zu berichten. Die Staatskanzlei hatte am 16. August verfügt, dass die Initiative zustande gekommen ist. (Auskunft: Dr. Robert Heuss, Staatsschreiber, Tel. 267 85 60).
  • die Verordnung betreffend die Einrichtung und den Betrieb von Aufzügen aufgehoben. Am 1. August 1999 ist die Aufzugsverordnung des Bundesrates in Kraft getreten, welche die EG-Richtlinie über Aufzüge vom 29. Juni 1965 in das Schweizerische Recht umsetzt. Die Kompetenz der Kantone zum Erlass von Vorschriften über den Unterhalt ist damit untergegangen. Die Kompetenz zum Erlass von Vorschriften über das Inverkehrbringen von Aufzügen war bereits mit der Verordnung vom 12. Juni 1995 über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten auf den Bund übergegangen. (Auskunft: Dr. Bernhard Staehelin, stv. Leiter Rechtsabteilung, Baudepartement, Tel. 267 91 65).
  • an die Kofinanzierung des Projektes Trinationaler Grüngürtel Regiobogen zu Lasten des INTERREG II-Programmes "Oberrhein Mitte-Süd" den Betrag von 38'276 Franken bewilligt. Mit dem Projekt "Regiobogen" sollen die Grundlagen geschaffen werden, um ökologisch hochwertige Flächen (sog. Kerngebiete) über naturnahe Landschaftsstrukturen und extensiv genutzte Flächen miteinander zu verbinden. In einem ersten Schritt werden alle relevanten Daten von Behörden, Universitäten und Vereinen aus den drei Ländern gesammelt, allfällige Lücken durch Erhebungen geschlossen und in einem Geographischen Informationssystem (GIS) verwertet. Die Daten bilden die Basis für die Konzeption und Ausführung des Biotopverbundsystems, bei welchen die Gemeinden mitwirken werden. Das Projekt wurde im Mai 1998 im Rahmen des nationalen Wettbewerbs für innovative Natur- und Umweltschutzprojekte mit dem Henry Ford Conservation Award ausgezeichnet. (Auskunft: Dr. Dominik Keller, Amt für Umwelt und Energie, Baudepartement, Tel. 639 23 20).
  • das Natur- und Landschaftsschutzkonzept der Gemeinde Riehen genehmigt. Mit dieser gesetzlich statuierten Genehmigungspflicht für die Landgemeinden sollen die Massnahmen zu Gunsten der Natur im ganzen Kanton harmonisiert und koordiniert werden. (Auskunft: Dr. Michael Zemp, Leiter Kant. Fachstelle für Natur- und Landschaftsschutz, Stadtgärtnerei, Baudepartement, Tel. 267 67 29).
  • in der Vernehmlassung an das Bundesamt für Umwelt Wald und Landschaft zur Verordnung über den Schutz der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung den Erlass vollumfänglich gutgeheissen. Er sieht vor, im Kanton Basel-Stadt die Objekte "Eisweiher und Wiesenmatten" und das Feuchtgebiet "Autal" in das Bundesinventar der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung aufzunehmen. (Auskunft: Dr. Michael Zemp, Leiter Kant. Fachstelle für Natur- und Landschaftsschutz, Stadtgärtnerei, Baudepartement, Tel. 267 67 29).
  • in einer weiteren Vernehmlassungsantwort an das Bundesamt für Umwelt Wald und Landschaft die Teilrevision Verordnung über den Natur- und Heimatschutz gutgeheissen. Mit der Neufassung wird der geltenden Rechtspraxis Rechnung getragen, zudem wird die Überwachung und Erfolgskontrolle rechtlich verankert. (Auskunft: Dr. Michael Zemp, Leiter kant. Fachstelle für Natur- und Landschaftsschutz, Baudepartement, Tel. 267 67 29).
  • in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement zur Verordnung über die berufsmässige transnationale Ehe- und Partnerschaftsvermittlung das Bestreben unterstützt, die transnationale Ehe- und Partnerschaftsvermittlung bewilligungspflichtig zu machen, um so schlimmste Missbräuche und Auswüchse zu verhindern. Gleichzeitig gibt der Regierungsrat zu bedenken, dass entscheidend für die Qualität der Vermittlung jeweils das Verhalten der vermittelnden Person im Einzelfall ist. Trotzdem sollte jegliche Vermittlung der Bewilligungspflicht unterstellt werden, also - im Gegensatz zum Vorschlag im Verordnungsentwurf - auch diejenige, welche vom Ausland aus in die Schweiz betrieben wird. Geregelt werden müssten in der Bundesverordnung zudem auch die Gebühren für Bewilligungserteilung und -änderung. (Auskunft: Dr. Denise Mangold, Rechtsabteilung, Justizdepartement, Tel. 267 80 55).
    • Richard Widmer, Liste 4 (VEW) des Wahlkreises Grossbasel West.
    • Walter Hammel.
    • Marianne Niederberger.