Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Weitere Mitteilungen

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem

  • den Ratschlag und Entwurf zu einer Änderung des Bürgerrechtsgesetzes genehmigt. Dazu findet am Donnerstag, 26. August 1999, 10.30 Uhr, eine Medienorientierung statt. Sie erhalten eine separate Einladung.
  • den Ratschlag und Entwurf zu einem Gesetz betreffend die Organisation des Kantonsspitals als selbständige öffentlich-rechtliche Institution des Kantons Basel-Stadt genehmigt. Dazu findet am Donnerstag, 12. August 1999, 14 Uhr, eine Medienorientierung statt. Sie erhalten eine separate Einladung.
  • beschlossen, das Engagement des Kantons Basel-Stadt bei der Förderung von Unternehmen und Projekten im Bereich erneuerbarer Energien und Energieeffizienz zu verstärken. Hierzu findet Medienorientierung statt (Einladung folgt durch das Wirtschafts- und Sozialdepartement und das Baudepartement).
  • die Grundlagen für den Vollzug von Freiheitsstrafen in der Form des elektronisch überwachten Strafvollzugs genehmigt. Hierzu findet am Donnerstag, 19. August 1999, um 15.00 Uhr eine Medienorientierung statt.
  • beschlossen, dass das am 20. Mai 1999 vom Grossen Rat beschlossene Gesetz über die Jugendstrafrechtspflege auf den 1. Oktober 1999 wirksam wird. Die Referendumsfrist ist am 8. Juli 1999 unbenutzt abgelaufen. (Auskunft: Dr. Urs Wilhelm Kamber, stv. Leiter Rechtsabteilung, Justizdepartement, Tel. 267 80 60)
  • in der Vernehmlassung zum Verordnungsentwurf über das automatisierte Strafregister dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement mit einer Ausnahme das vollumfängliche Einverständnis mitgeteilt. Die Ausnahme betrifft die Strafregistereintragung, die gemäss dem vorgesehenen Artikel 18 spätestens zwei Wochen nach Eintritt der Rechtskraft vorgenommen werden muss. Der Regierungsrat regt an, aus zeitlich-organisatorischen Gründen diese Frist auf vier Wochen festzusetzen. (Auskunft: Stefan Bläsi, Leiter Rechtsabteilung, Polizei- und Militärdepartement, Tel. 267 70 03)
  • in der Vernehmlassung zur Teilrevision der Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement einige Anliegen hervorgehoben: So wird erneut angeregt, bestimmten Gruppen von Kurzaufenthalterinnen und Kurzaufenthaltern den Familiennachzug als Ausnahme vom grundsätzlichen Verbot zu ermöglichen. Dabei handelt es sich einerseits um diejenigen qualifizierten Arbeitskräfte, die in der Schweiz auf die Übernahme einer verantwortungsvollen Tätigkeit in einem Mutter-, Zweig- oder Tochterbetrieb, bei einem Lizenznehmer, Konzessionär oder wichtigen Geschäftspartner im Ausland vorbereitet werden. Andererseits sind es gemäss Regierungsrat qualifizierte Fachleute, die vorübergehend von ausländischen höheren Lehranstalten oder von Forschungsinstituten beschäftigt werden oder in einem Unternehmen für die Erfüllung ausserordentlicher Aufgaben unerlässlich sind. Eine Liberalisierung für diesen Kreis von Kurzaufenthalterinnen und Kurzaufenthaltern liegt im wirtschaftlichen Interesse der Schweiz und des Kantons Basel-Stadt. Im weiteren wiederholt der Regierungsrat auch das Anliegen einer Erleichterung für Grenzgängerinnen und -gänger bei kurzfristigen Arbeitseinsätzen ausserhalb des für sie geltenden Rayons bzw. ausserhalb des Bewilligungskantons. (Auskunft: Hanspeter Gärtner, Chef Rechtsdienst, Einwohnerdienste, Polizei- und Militärdepartement, Tel. 267 70 33)
  • das Sanitätsdepartement (Kantonsspital) für die Anschaffung eines Biventrikulären Herzunterstützungssystems zum Vollzug von Ausgaben in der Höhe von 238'865 Franken ermächtigt. Durch den Einsatz dieses sogenannten Kunstherzes kann bei Patientinnen und Patienten, welche auf ein Herzorgan warten und deren klinischer Zustand sich verschlechtert, eine physische und psychische Stabilisierung erreicht werden. (Auskunft: Eugen Hohler, Leiter Administration Invest.-Controlling, Sanitätsdepartement, Tel. 265 30 74)
  • das Polizei- und Militärdepartement für die Ersetzung der bestehenden Telefonanlagen zum Vollzug von Ausgaben in der Höhe von 480'000 Franken ermächtigt. Die bisherigen Anlagen sind über 20 Jahre alt, Service und Unterhalt können wegen fehlender Ersatzteile nicht mehr gewährleistet werden. (Auskunft: Kurt Bader, Projektingenieur, Kantonspolizei, Polizei- und Militärdepartement, Tel. 267 74 07)
  • die Jahresrechnung und den Geschäftsbericht der Gemeinde Riehen für das Jahr 1998 zur Kenntnis genommen. Die Rechnung schliesst bei Aufwendungen von knapp 75 Millionen Franken und Erträgen von gut 75 Millionen Franken. Der Überschuss beträgt rund 90'600 Franken. Der Finanzausgleich an den Kanton Basel-Stadt beträgt knapp 6 Millionen Franken.
  • in einem Schreiben den Grossen Rat gebeten, den Stand des Projektes WERKSTADT BASEL sowie die Broschüre "Aktionsprogramm Stadtentwicklung Basel" zur Kenntnis zu nehmen. Er unterstreicht sein Anliegen, dass die Dialogkultur, ein zentrales Element des Projektes WERKSTADT BASEL, auch in der Phase der Umsetzung des Aktionsprogrammes weiterlebt. Bei der Umsetzung der Massnahmenpakete werden die geltenden Kompetenz-Regelungen eingehalten, betont der Regierungsrat. Jene Massnahmen, die einen Entscheid des Parlaments erfordern, werden diesem zu gegebener Zeit in Form von konkreten Vorlagen unterbreitet. (Auskunft: Thomas Riedtmann, Adjunkt des Departementsvorstehers, Finanzdepartement, Tel. 267 95 62)
  • Dr. Heiner Wohlfahrt als Präsidenten des Zivilgerichtes für den Rest der Amtsperiode 1998 - 2003 als gewählt erklärt. Der auf den 25./26. angesetzte Wahlgang konnte widerrufen werden, da die Voraussetzungen einer stillen Wahl erfüllt waren. (Auskunft: Doris Moser Tschumi, Leiterin Wahlen und Abstimmungen, Polizei- und Militärdepartement, Tel. 267 70 47)
    • Stefan Niklaus.
    • Stefan Niklaus.
    • Michael Gschwind.
    • Stefan Niklaus.