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MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ausserdem
- die Formulierung des § 18 der Polizeiverordnung besser an die gesetzliche Grundlage angepasst. Die entsprechende Regelung im Polizeigesetz sieht vor, dass für die Aufwendungen der Polizei bei Grossveranstaltungen eine Gebühr erhoben werden kann. Die bisherige Formulierung der Polizeiverordnung liess aber praktisch nicht zu, von den in der Bestimmung festgelegten Ansätzen für sicherheits- und kriminalpolizeiliche sowie für verkehrspolizeiliche Massnahmen abzuweichen. Mit der Verordnungsänderung erhält der Regierungsrat bzw. das zuständige Departement bei der Gebührenfestsetzung nun den notwendigen Ermessensspielraum, wie er auch bei der Festsetzung von Allmendgebühren und für staatliche Dienstleistungen bei Anlässen (gemäss bestimmten Kriterien wie kommerzielle bzw. gemeinnützige Art der Veranstaltung) besteht (Auskunft: Heinz-Dieter Neerforth, Stv. Chef Rechtsdienst, Polizei- und Militärdepartement, Tel. 267 71 73).
- die Verordnung betreffend die vorzeitige Pensionierung von Mitgliedern der Pensionskasse des Basler Staatspersonals bis zum 31. Dezember 2000 verlängert. Der Regierungsrat hatte am 28. März 1995 im Rahmen der Sparmassnahmen die entsprechende, vom 1. Juli 1995 bis 31. Dezember 1997 befristete, Verordnung erlassen. Sie wurde jetzt zum dritten mal um ein Jahr verlängert. Für eine vorzeitige Pensionierung müssen gemäss Verordnung folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein: Die Stelle muss aufgehoben werden, die von der vorzeitigen Pensionierung betroffene Person muss definitiv angestellt sein, mindestens das 57. Altersjahr erreicht haben und Mitglied der Abteilung I der Pensionskasse des Basler Staatspersonals sein. (Auskunft: Markus Schneeberger, Leiter Pensionskasse des Basler Staatspersonals, Tel. 267 86 95).
- den Mitarbeitern der Basler Verkehrs-Betriebe die Bewilligung erteilt, sich im Rahmen der SWISSCOY (Swiss Company) zugunsten der Kosovo Force dem Freiwilligenkorps anzuschliessen und an den Einsätzen ab Mitte August 1999 für acht Monate teilzunehmen (Auskunft: Pius Marrer, Medienchef BVB, Tel 267 89 52).
- in der Vernehmlassung zum Entwurf der Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten (VASA) an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation das Vorhaben des Bundes begrüsst, mit der Einführung der VASA einen Fonds für die Sanierung von Altlasten zu schaffen. Kritisiert wird dagegen die Absicht, diesen Fonds über eine Gebühr auf deponierbare Abfälle zu finanzieren, dies würde die Abfallgebühren auf indirekte Weise nochmals erhöhen. Der Regierungsrat bittet darum, noch andere Verfahren zur Beschaffung der erforderlichen Mittel für den Fonds zu prüfen. Denkbar wäre beispielsweise eine Gebühr auf besonders abfallintensive oder schadstoffbelastete Produkte und Konsumgüter, die bei der Abfallbeseitigung einen erhöhten Aufwand verursachen und deshalb aus ökologischen Gründen unerwünscht sind. (Auskunft: Kurt Schoch, Hauptabteilung Gewässer, Abwasser und Abfall, Amt für Umwelt und Energie, Baudepartement, Tel. 639 22 39).
- in der Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation grundsätzlich sehr begrüsst, dass der Bund das Problem der Finanzierung bei Altglassammlung und -verwertung erkannt hat und bestrebt ist, mit der Revision der Verordnung über Getränkeverpackungen (VGV) das Verursacherprinzip auch für Getränkeverpackungen aus Glas anzuwenden. Kritisiert wird hingegen die mit der Revision des VGV vorgesehene Aufhebung des PVC-Verbots für Getränkeverpackungen. Dies vor allem deshalb, weil zur Herstellung von PVC das erwiesenermassen krebserregende Vinyl-Chlorid benötigt wird und auch bei der Entsorgung (Verbrennung) giftige Stoffe entstehen. Zudem besteht keine Notwendigkeit für PVC-Getränkeflaschen, ein Verzicht ist ohne Komforteinbusse möglich. (Auskunft: Alexandre Bukowiecki, Leiter Abfallentsorgung a.i., Baudepartement, Tel. 385 14 10).
- die Eintragung der Liegenschaft Hardstrasse 45 ins Denkmalverzeichnis genehmigt. Dieses Wohnhaus wurde vom Basler Architekten Rudolf Linder entworfen und 1868 gebaut. Es gehört zu den Villen, die einst in grosser Zahl das Gellertquartier prägten. Zusammen mit dem unter Denkmalschutz stehenden Haus Hardstrasse 36 und dem Ensemble am Sevogelplatz bildet das Haus Hardstrasse 45 einen schützenswerten Denkmalbereich. (Auskunft: Sandro Messner, Stv. Ressortleiter Kultur, Erziehungsdepartement, Tel. 267 84 44).
- Dr. Rodolfo Lardi-Dahm, dipl. Bauingenieur.
- Frau Susanne Trächslin-Birchler.
- Frau Christine Lerch.