Änderungen in den Spitallisten
MedienmitteilungRegierungsrat
Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben die kantonalen Spitallisten leicht modifiziert. Anlass waren die Bundesratsentscheide zu den gutgeheissenen Beschwerden zweier Privatspitäler sowie Nachfrageveränderungen in einzelnen Institutionen. Unverändert in Kraft bleibt die gemeinsame Spitalliste der beiden Basler Kantone.
In seinen Entscheiden vom Juni 1999 zu den Beschwerden gegen die baselstädtischen und basellandschaftlichen Spitallisten hat der Bundesrat in einer massiv kritisierten Auslegung des Krankenversicherungsgesetzes beschlossen, dass den Halbprivat- und Privatabteilungen aller Spitäler grundsätzlich ein Rechtsanspruch auf Aufnahme auf die Spitalliste zustehe, und zwar ohne Rücksicht auf die tatsächliche Bedarfslage.
Der Baselbieter Regierungsrat hat diesen Bundesratsentscheid jetzt nachvollzogen und die Ergolz-Klinik unter der Rubrik "Angebote im Zusatzversicherungsbereich" (ausschliesslich Halbprivat- und Privatabteilung) auf die kantonale Spitalliste aufgenommen. Auf die Zuteilung eines Leistungsauftrags gemäss Artikel 39 KVG und die Zuteilung einer Planbettenzahl hat der Regierungsrat jedoch verzichtet. Damit wird der Sonderstatus dieser Privatklinik deutlich gemacht, die nicht Bestandteil der kantonalen Spitalplanung ist, sondern nur deshalb auf der Spitalliste aufgeführt wird, weil der Bundesrat dies so verlangt hat. Diese Änderung der Spitalliste tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2000 in Kraft.
Mit gleicher Argumentation und demselben Sonderstatus hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt die kleine Abteilung Diomed-Klinik für Naturheilkunde des Hildegard-Hospizes in die Spitalliste des Kantons aufgenommen.
Auf Grund von Nachfrageveränderungen wurde ausserdem die Rehabilitationsabteilung des Universitäts-Kinderspitals beider Basel von zwölf auf sechs Planbetten und die Planbettenzahl der Jugendpsychiatrischen Abteilung der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Universitätsklinik und -Poliklinik Basel (KJUP) von 23 auf 22 reduziert. Auch diese Änderungen in den Spitallisten treten rückwirkend per 1. Januar 2000 in Kraft.
Vorerst keine Änderungen erfährt hingegen die gemeinsame Spitalliste (Somatische Akutmedizin) der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft.