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Aufnahmeverordnung für Gymnasien

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat die neue Aufnahmeverordnung für Gymnasien verabschiedet. Der Übertritt von der Orientierungsschule Weiterbildungsschule und Übergangsklasse in die Gymnasien ist damit geregelt.

Die Basler Schulreform hat mit der Orientierungs- (OS) und der Weiterbildungsschule (WBS) auch die Gestalt der Gymnasien nachhaltig verändert und dem Bedürfnis nach Systemdurchlässigkeit Rechnung getragen. Somit sind zusätzliche Einstiegsmöglichkeiten ins Gymnasium geschaffen worden, die in der Aufnahmeverordnung für Gymnasien geregelt werden.

Der Übertritt von der OS ins Gymnasium erfolgt gemäss der Lernbeurteilungsverordnung OS; er wird seit 2 Jahren praktiziert und erfährt keine Änderung.

Festgelegt wird neu der Zugang aus der WBS in die Übergangsklasse des Gymnasiums. Prüfungsfrei und definitiv aufgenommen wird, wer am Ende des 3. WBS-Semesters in den Erweiterungskursen der Fächer Deutsch, Französisch und Mathematik eine Notensumme von mindestens 15 Punkten erreicht und den höheren WBS-Abschluss beibringt; eine Aufnahmeprüfung für Absolvierende des Erweiterungsniveaus ist möglich. Mit der Aufnahmeverordnung werden auch die Bestimmungen rechtsgültig, die den Anschluss aus der Übergangsklasse zu den Regelklassen des Gymnasiums garantieren. Die Übergangsklasse kann nicht wiederholt werden.

Die neue Aufnahmeverordnung der Gymnasien wird auf Beginn des Schuljahres 2000/2001 wirksam.

Weitere Auskünfte

Elisabeth Simon Tel. 267 63 44 Fachstelle Sekundarstufe II Erziehungsdepartement