Besteuerung des Eigenmietwertes soll beibehalten werden
MedienmitteilungRegierungsrat
(Vernehmlassungsantwort) -- Der Regierungsrat spricht sich gegen einen Systemwechsel bei der Besteuerung des selbstgenutzten Wohneigentums aus. Die heutige Regelung der Besteuerung des Eigenmietwertes hat sich weitestgehend bewährt.
Im Rahmen einer Vernehmlassung zum Expertenbericht Systemwechsel bei der Eigenmietwertbesteuerung, einem Vorschlag des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) sowie Positionspapieren der Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates und des Ständerates, hat sich der Regierungsrat gegen einen Systemwechsel ausgesprochen.
Die Regierung kommt nach Prüfung der verschiedenen vorgestellten Modelle und Varianten zum Schluss, dass die herkömmliche Methode der Besteuerung von Wohneigentum kein Missbrauchspotential enthält, das zu anderen Lösungen und damit zu einem Systemwechsel zwingt. Die heutige Regelung der Besteuerung des Eigenmietwertes und der steuerlichen Abzugsfähigkeit der damit zusammenhängenden Schuldzinsen und Liegenschaftsunterhaltskosten erfreut sich grösster Akzeptanz, hat sich weitestgehend bewährt, fördert den Ersterwerb und ist für den Steuerpflichtigen wie für die Verwaltung ein relativ einfaches System.
Der vorgeschlagene Systemwechsel beinhaltet einerseits die Abschaffung der Besteuerung des Eigenmietwertes und andererseits die Aufhebung der steuerlichen Abzugsfähigkeit der damit zusammenhängenden Schuldzinsen und Liegenschaftsunterhaltskosten. Übergangsregelungen sollen den bisherigen Wohneigentümern ermöglichen, sich auf die neue Steuersituation einzurichten.