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Bewilligungspflicht für "potenziell gefährliche Hunde"

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat auf Antrag des Sanitätsdepartements die Vorlage zu einer Änderung des Hundegesetzes verabschiedet. Die geplante Gesetzesänderung schafft die Voraussetzungen zur besseren Kontrolle von potenziell gefährlichen Hunden. Solche Hunde dürfen neu nur noch mit einer speziellen Bewilligung des Veterinäramtes gehalten und/oder angeschafft werden.

Mit einer Änderung des Gesetzes betreffend das Halten von Hunden will der Regierungsrat dazu beitragen, dass sich die Bevölkerung von gewissen Hunden nicht bedroht fühlen muss und umgekehrt Halterinnen und Halter nicht Aggressionen ausgesetzt sind, weil sie einen Hund haben. Der Regierungsrat hat deshalb eine Vorlage zu Handen des Grossen Rates verabschiedet, wonach für potenziell gefährliche Hunde eine Bewilligungspflicht gilt.

Die neue Bewilligungspflicht soll für alle Hundehalterinnen und Hundehalter gelten, die bereits einen potenziell gefährlichen Hund besitzen, sowie für jene, die sich einen solchen Hund anschaffen wollen. Die Bewilligung wird unter bestimmten Voraussetzungen erteilt: Es ist der Nachweis genügender Kenntnisse in der Hundehaltung zu erbringen und die Hundehalterin oder der Hundehalter darf nicht wegen Gewaltdelikten vorbestraft sein. Weiter ist ein Herkunftsnachweis des Hundes zu erbringen, um sicherzustellen, dass das Tier aus einer Zucht stammt, die den kynologischen und im Tierschutzgesetz festgelegten Anforderungen genügt.

Der Hund wird von einem Tierarzt oder einer Tierärztin mit einem Mikrochip gekennzeichnet. Dank diesem Mikrochip sind Halter- oder Standortwechsel jederzeit feststellbar, was eine bessere Kontrolle der Tiere ermöglicht. Werden bei einem Hund Verhaltensauffälligkeiten festgestellt, kann ihn das Veterinäramt auf Kosten des Hundehalters oder der Hundehalterin unter Beobachtung stellen und allenfalls notwendige Massnahmen anordnen.

Ergänzende Bestimmungen zur Gesetzesänderung werden in der Verordnung geregelt. Unter anderem ist vorgesehen, eine Liste der potenziell als gefährlich geltenden Hunderassen und Hundetypen herauszugeben.

Dieses Vorgehen wurde von Anfang an mit den zuständigen Instanzen des Kantons Basel-Landschaft abgesprochen, welche nach ihren Möglichkeiten für gleichartige Regeln im Landkanton sorgen werden. In die Vorbereitungsarbeiten zur Gesetzesänderung wurden auch Vertretungen von Tierschutzorganisationen einbezogen.

Im Kanton Basel-Stadt sind rund 100 eigentliche Kampfhunde und rund 200 Hunde gemeldet, die einer aggressiven Rasse zugerechnet werden. Die Anzahl Hunde in Basel, die zu den potenziell gefährlichen Rassen gezählt werden, entspricht derzeit 3,9 % der gesamten Hundepopulation.

Weitere Auskünfte

Urs Höchle Tel. 267 95 11 Rechtsdienst Sanitätsdepartement Dr. Walter Zeller Tel. 385 32 23 Stv. Kantonstierarzt Sanitätsdepartement