Bonus als Anerkennung für die Staatsangestellten
MedienmitteilungRegierungsrat
Das Budgetziel des Sanierungspakets HAUSHALT 2000 ist erreicht. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Basel-Stadt haben hierzu einen wesentlichen Beitrag geleistet. Der Regierungsrat verleiht seinem Dank an das Personal mit einer finanziellen Anerkennung Ausdruck.
Die Kosten für diese einmaligen Zahlungen liegen in der Grössenordnung von rund 23 Millionen Franken.
Sodann sollen die Löhne per 1. Januar 2001 im Umfang von 1% der Teuerung angepasst werden Hierzu bedarf es einer Änderung des Lohngesetzes durch den Grossen Rat. Gemäss geltendem Recht (gemäss Beschluss von 1997 im Rahmen von HAUSHALT 2000) können die Löhne erst dann der Teuerung angepasst werden, wenn sich der Teuerungsindex um 3,75 Prozentpunkte erhöht hat. Die heute verabschiedete Parlamentsvorlage sollte vom Grossen Rat im Dezember 2000 beraten werden können.
Im Vergleich hierzu ergeben die vom Regierungsrat beschlossenen Massnahmen folgende Verbesserungen: 1 Prozent Teuerungsausgleich, durchschnittlich 0,9 Prozent Stufenaufstieg und die einmaligen Boni per 2000 pro Mitarbeiterin und Mitarbeiter (entspricht durchschnittlich 1,5 % der Gesamtlohnsumme).
Mit den Massnahmen will der Regierungsrat auch dazu beitragen, die Konkurrenzfähigkeit von Basel-Stadt auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.
Forderungen der Personalverbände Auf den Zeitpunkt des Ablaufs der Sanierungsmassnahmen haben die Staatspersonalverbände dem Regierungsrat eine Eingabe mit verschiedenen weitreichenden Lohnforderungen unterbreitet. Gleichzeitig wurde eine Motion Markus Benz (DSP) und Konsorten eingereicht, welche insbesondere wieder den Ausgleich der vollumfänglichen Teuerung ab Jahresbeginn 2001 verlangt.
Das Eingehen auf die Forderungen der Personalverbände hätte wiederkehrende Kosten von über 70 Millionen Franken und einmalige Kosten von über 100 Millionen Franken zur Folge. Demgegenüber lassen sich die vom Regierungsrat beschlossenen Lohnmassnahmen in der heutigen Situation verantworten. Sie halten auch einem Vergleich mit den Massnahmen der Privatindustrie stand.
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, diese nunmehr teilweise erfüllte Motion nicht zu überweisen.