Der Grossratsbeschluss betreffend Investitionsbeitrag ist von der Messe Basel beachtet worden
MedienmitteilungRegierungsrat
Die Messe Basel hat bei der Realisierung des Projektes Messe Plus die Vorgaben des Grossen Rates berücksichtigt. Dies hält das Einigungsamt in seinem Schlussbericht an den Regierungsrat fest. Der Grosse Rat hatte den Investitionsbeitrag von 50 Millionen mit der Auflage verknüpft dass die Messe Basel nur Firmen und Subunternehmer berücksichtigt die den massgebenden Gesamtarbeitsverträgen (GAV) unterstellt sind und bei Arbeiten vor Ort die in Basel-Stadt geltenden Bedingungen einhalten.
Das Einigungsamt war vom Regierungsrat Ende April 1998 als Kontrollinstanz für die Einhaltung des Grossratsbeschlusses betreffend den Investitionsbeitrag an die Messe Basel zur Realisierung des Projektes Messe Basel Plus eingesetzt worden. Dabei war sicherzustellen, dass die Messe Basel nur Firmen und Subunternehmen berücksichtigte, die den massgebenden Gesamtarbeitsverträgen unterstellt sind und gleichzeitig die in Basel geltenden Bestimmungen einhalten.
Das Einigungsamt nahm seine Tätigkeit im Mai 1998 auf und prüfte ab diesem Zeitpunkt alle für eine Vergabe in Frage kommenden Firmen auf die Einhaltung des Grossratsbeschlusses hin. Seine Empfehlungen wurden beachtet, so dass es ab diesem Zeitpunkt zu keinen relevanten Beanstandungen mehr kam. Weitere Abklärungen haben gezeigt, dass früher vergebene Aufträge im Bereich der Abbruch-, Aushub- und Stahlbauten teilweise nicht den Vorgaben entsprochen hatten. Die betreffenden Firmen haben sich allerdings nachträglich dem massgebenden GAV unterstellt, so dass die anfänglichen Mängel geheilt worden sind.
Das Einigungsamt führte bei diversen Firmen auch Lohnbuchkontrollen durch und prüfte dabei, ob die Mindestlöhne, die Arbeitszeiten, der 13. Monatslohn, die Reisezeiten, die Lohnzuschläge, die Ferien, die Feiertagsentschädigungen und der Auslagenersatz vergütet worden sind. Allfällig noch zustehende Ansprüche wurden nachträglich erfüllt. Mit Ausnahme von zwei Firmen konnten die Lohnbuchkontrollen ordnungsgemäss durchgeführt werden. Da ab Mai 1998 soweit möglich nur noch GAV-Firmen berücksichtigt worden sind, haben sich die ab diesem Zeitpunkt festgestellten Verstösse in engen Grenzen gehalten.
In seinem Schlussbericht zieht das Einigungsamt die positive Bilanz, dass die Messe Basel den Grossratsbeschluss beachtet hat. Der Bericht wird auch der Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates zur Kenntnis zugestellt.