Der Kanton Basel-Stadt begrüsst die anstehende Revision des Kartellgesetzes meldet jedoch Bedenken gegenüber der behördlichen Organisation an
MedienmitteilungRegierungsrat
Basel-Stadt begrüsst in der Vernehmlassung den wichtigsten Punkt der Revision des Kartellgesetzes die Einführung von Verwaltungssanktionen bei Vorliegen "harter" Kartelle oder missbräuchlicher Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung. Die Präventivwirkung des Kartellgesetzes und damit der Nutzen für die Volkswirtschaft wird um ein Vielfaches steigen. Gerade wegen der zu erwartenden hohen Sanktionen scheint jedoch der Bedarf für ein rechtlich über jeden Zweifel erhabenes erstinstanzliches Verfahren gegeben. Dieser Punkt wurde jedoch bei der anstehenden Revision nicht genügend beachtet.
Die Revision des Kartellgesetzes wird dessen präventive Wirkung vervielfachen und viele Wettbewerbsbehinderungen bereits durch die abschreckende Wirkung der Sanktionen - auch ohne Eingreifen der Behörden - verhindern. Diese Ergänzung der Möglichkeiten der Wettbewerbskommission (Weko) wird vom Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt begrüsst. Die Weko erhält die Möglichkeit, bei schwerwiegenden Verstössen gegen das Kartellgesetz direkt Verwaltungssanktionen zu verfügen. Dies bedeutet, dass Unternehmen, die sich miteinander über Absatzpreise, -mengen oder -gebiete absprechen und damit künstlich den Wettbewerb einschränken, zukünftig direkt mit einem Betrag bis zu 10% des in den letzten 3 Geschäftsjahren in der Schweiz erzielten Umsatzes belastet werden können. Dasselbe gilt auch für Unternehmen, die eine marktbeherrschende Stellung missbrauchen. Bisher konnte die Weko zunächst lediglich feststellen, dass ein solcher Verstoss gegen das KG vorliegt. Gebüsst werden konnten die Unternehmen allerdings nur im Wiederholungsfall.
Daneben ist vorgesehen, auch auf der institutionellen Ebene Änderungen vorzunehmen. Die Weko soll sich zukünftig nur noch aus unabhängigen Expertinnen und Experten zusammensetzen und auf sieben Mitglieder beschränkt werden. Dies ist sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung. Nur darf nicht vergessen werden, dass es sich bei diesen 7 Wettbewerbshütern nicht um "Profis" handelt, sondern, abgesehen vom Präsidenten, um ein Milizgremium. Demzufolge wird die Zusammenarbeit mit dem untersuchungsführenden Sekretariat der Weko in Zukunft ebenso eng, wenn nicht noch enger sein, als dies heute bereits der Fall ist. Einerseits werden also die Sanktionen drastisch erhöht und deren Anwendungsbereich erweitert; andererseits wird diesem Umstand aber auf der behördlichen Seite nicht adäquat Rechnung getragen. Der Regierungsrat stellt hier einen dringenden Handlungsbedarf fest. Um zu verhindern, dass die Wirkung des Gesetzes durch Beschwerden in Bezug auf das Verfahren untergraben wird, sollte das erstinstanzliche Verfahren zukünftig wesentlich klarer geregelt sein, d.h. die untersuchende sowie die richterliche Behörde müssen konsequent voneinander getrennt werden.