Erneuerung der Beitragsleistungen an Fahrten von Menschen mit Behinderungen
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Beitrag der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft an Fahrten von Menschen mit Behinderungen welche die öffentlichen Verkehrsmittel nicht benützen können soll um 10 Prozent von 19 auf 21 Millionen Franken erhöht werden . Auf den Kanton Basel-Stadt entfällt ein Beitrag von rund 11 Millionen Franken. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat diesen Staatsbeitrag für die Jahre 2001 bis 2005 zu bewilligen.
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, einem Beitrag für die Jahre 2001 bis 2005 von rund 1,1 Millionen Franken an Fahrten von Menschen mit Behinderungen, welche die öffentlichen Verkehrsmittel nicht benützen können, zuzustimmen. Der Beitrag der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft, soll um 10 Prozent von 1,9 auf 2,1 Millionen Franken erhöht werden.
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat gleichzeitig, den Anzug von Silvia Schenker und Konsorten, in dem eine unabhängige externe Untersuchung über die Fahrbedürfnisse verlangt wurde, als erledigt abzuschreiben. Denn diesem Anliegen wurde mit einer durch das Markt- und Sozialforschungsinstitut "Link" durchgeführten Befragung der Fahrgäste Rechnung getragen. Die Link-Studie kommt zum Schluss, dass eine grosse Mehrheit der Fahrgäste mit dem Angebot und der Durchführung der Fahrten für Menschen mit Behinderungen zufrieden ist. Die Ergebnisse der Link-Untersuchung und die Auswertung der Fahrten in der Zeit vom Juli 1999 bis zum April 2000 zeigen, dass die Nachfrage mit den vorhandenen Mitteln weitgehend gedeckt werden kann.
Wegen der beschränkten Verfügbarkeit von speziell eingerichteten Fahrzeugen müssen allerdings manchmal Fahrten, insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten, für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer abgelehnt werden. Mit der beantragten Erhöhung der Beiträge der beiden Kantone von bisher 1,9 Millionen auf 2,1 Millionen Franken sollen qualitative und quantitative Verbesserungen erreicht werden. Bis Ende Jahr werden zwei zusätzliche rollstuhlgängige Fahrzeuge im Einsatz stehen. Ein Pikettdienst soll die Verfügbarkeit von Spezialfahrzeugen in den Abendstunden und am Wochenende verbessern. Durch die neue Dispositionssoftware werden Wartezeiten am Telefon verkürzt und Fahrzeuge und Fahraufträge optimal disponiert. Weitere strukturelle Verbesserungen werden in Zusammenarbeit mit der 33er Taxi AG, welche die Fahrten im Auftrag der beiden Kantone durchführt, geprüft.