Fachaufsicht im Sprachheilwesen hat sich bewährt
MedienmitteilungRegierungsrat
Anzugsbeantwortung Heidi Hügli SP -- Die heutige Regelung der Aufsicht im logopädischen Bereich hat sich grundsätzlich bewährt. Eine neue unabhängige Fachaufsicht ist damit nicht nötig. Zudem besteht auch bereits eine unabhängige paritätisch zusammengesetzte Rekursinstanz.
In einem parlamentarischen Vorstoss wurde verlangt, die Einführung einer unabhängigen Fachaufsicht und einer paritätisch zusammengesetzten Rekursinstanz für das Sprachheilwesen zu prüfen. Diese Anliegen sind aber laut dem Regierungsrat bereits erfüllt.
Gemäss der "Verordnung betreffend Abklärung und Behandlung von Sprachgebrechen bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr" besteht eine unabhängige "Rekurskommission Sprachtherapie". Diese kann angerufen werden, wenn der Logopädische Dienst eine Sprachbehandlung ablehnt.
Die fachliche Aufsicht über das Sprachheilwesen obliegt aufgrund eines Vertrags mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen dem Logopädischen Dienst Basel-Stadt, wenn es um Abklärungen und Behandlungen von Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr geht. Zudem müssen freiberuflich tätige Logopädinnen und Logopäden gemäss der "Verordnung über die Ausübung nicht-ärztlicher Medizinalberufe" über eine Bewilligung des Sanitätsdepartementes verfügen. Im Rahmen dieser Bewilligungserteilung ist das Sanitätsdepartement auch für die Aufsicht und allenfalls den Entzug der Bewilligung zur freiberuflichen Tätigkeit zuständig. Diese Regelung hat bisher zu keinen Problemen geführt und soll deshalb beibehalten werden.