Gemeinsame Ethikkommission für die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft
MedienmitteilungRegierungsrat
Medienmitteilung der Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft -- Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben die Schaffung einer gemeinsamen Ethikkommission beschlossen und ihre Aufgaben Zusammensetzung und Arbeitsweise in einer Vereinbarung geregelt. Die neue Ethikkommission beider Basel (EKBB) wird zuständig sein für die Beurteilung aller in Basel-Stadt und Basel-Landschaft stattfindenden klinischen Versuche mit Heilmitteln sowohl an gesunden wie auch an kranken Menschen. Der Kommission wird damit eine erhebliche Bedeutung und zentrale Stellung zukommen.
Medizinischer Fortschritt erfordert ständige Vermehrung des Wissens über Lebensvorgänge. Diese Erkenntnisse werden zuerst an Zellen, Organen und Versuchstieren erworben. Dann aber stellt sich zwangsläufig die Frage, wie sie auf den Menschen übertragen werden können. Forschungsuntersuchungen am Menschen sind heute unverzichtbar. Ethisch vertretbar und in der schweizerischen Rechtsordnung anerkannt ist medizinische Forschung am Menschen nur, wenn die Unantastbarkeit der menschlichen Würde aller beteiligten Personen gewährleistet ist. Es ist Aufgabe der Ethikkommissionen, die einzelnen Forschungsprojekte auf ihre Vereinbarkeit mit den gültigen nationalen und internationalen Richtlinien für Forschungsuntersuchungen am Menschen zu beurteilen und die Durchführung ethisch nicht vertretbarer Vorhaben zu verhindern.
Richtlinien für ethisches Verhalten wurden in der Schweiz schon im Jahre 1970 durch die Akademie der Medizinischen Wissenschaften erarbeitet (letztmals revidiert am 5. Juni 1997). In der Folge wurden Ethikkommissionen vor allem an Universitäten und grösseren Spitälern gebildet. Mit dem Erlass des "Reglements über die Heilmittel im klinischen Versuch" 1993 durch die Interkantonale Kontrollstelle für Heilmittel (IKS) wurde in der Schweiz für jedes klinische Forschungsvorhaben mit Heilmitteln die Genehmigung durch eine anerkannte ethische Kommission rechtlich vorgeschrieben.
Die starke Entwicklung der medizinischen Forschung hat in den vergangenen Jahren zur Bildung einer Vielzahl von ethischen Kommissionen geführt, deren Tätigkeit sich mangels klarer rechtlicher Grundlagen der öffentlichen Kontrolle weitgehend entziehen konnte. Eng damit verflochten konnten sich Forschergruppen und Prüfstationen für neue Heilmittel etablieren, die nicht immer den Ansprüchen für den Schutz der Versuchspersonen gemäss der sogenannten "Guten Praxis der Klinischen Versuche" (GPKV) gerecht wurden.
Von beiden Regierungen mandatierte Ethikkommission
Diese Situation veranlassten die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft, eine von den beiden Kantonen mandatierte Ethikkommission zu bilden und damit einen wichtigen Schritt zur Sicherung eines hohen Standards im Bereich der klinischen Versuche in der Region Basel zu unternehmen. Die Einsetzung dieser gemeinsamen Ethikkommission, ihre Zuständigkeit, Zusammensetzung und Arbeitsweise wird in einer Vereinbarung zwischen den beiden Kantonen geregelt. An einer Medienorientierung in Liestal stellten Regierungsrätin Veronica Schaller, Vorsteherin des Sanitätsdepartements des Kantons Basel-Stadt, und Erich Straumann, Vorsteher der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion des Kantons Basel-Landschaft, die Vereinbarung vor.
Die jetzt gewählte Ethikkommission beider Basel (EKBB) richtet sich in ihrer Zusammensetzung und in ihrem Aufgabenbereich nach den Vorgaben des Reglements der IKS. Sie ist zuständig für die Beurteilung aller in Basel-Stadt und Baselland stattfindenden klinischen Versuche mit Heilmitteln sowohl an gesunden wie auch kranken Menschen. Darüber hinaus steht sie auch für die Beurteilung anderer klinischer Versuche mit Menschen zur Verfügung. Der Ethikkommission beider Basel wird somit eine zentrale Stellung zukommen. Voraussichtlich wird an den Universitätskliniken aber auch in Zukunft eine eigene ethische Kommission erforderlich sein, die vor allem auch Spital-interne Fragestellungen zu behandeln hat. Die Vereinbarung zwischen den Kantonen lässt der EKBB die Möglichkeit offen, die Beurteilung von klinischen Versuchen im Einzelfall oder nach bestimmten Fachbereichen an eine solche andere Kommission zu delegieren. Fachliche Gründe - zum Beispiel klinische Studien in Spezialgebieten -, aber auch die Geschäftslast der EKBB können Anlass für eine solche Delegation sein. Diese Kommissionen haben im Bereich der Beurteilung von klinischen Versuchen mit der EKBB zusammen zu arbeiten und müssen überdies von der zuständigen Sanitätsdirektion für diese Aufgabe anerkannt sein.
Prof. Dr. Hans Kummer, Präsident der EKBB, berichtete an der Medienorientierung über die Auswahl der Kommissionsmitglieder und über die Arbeitsweise der Kommission. Voraussetzung für die Erfüllung der anspruchsvollen Aufgabe einer ethischen Kommission ist die möglichst grosse Unabhängigkeit ihrer Mitglieder von Industrie, Forschungsinstituten und Behörden. Die Mitglieder der EKBB wurden daher nicht durch die universitäre oder politische Behörde, sondern durch ein neutrales Gutachtergremium evaluiert. Die Regierungen folgen mit der nun getroffenen Wahl von 21 Mitgliedern der Ethikkommission beider Basel der Empfehlung dieses Gutachtergremiums.