Grosser Rat entscheidet über die Gewährung des Bonus für das Basler Staatspersonal
MedienmitteilungRegierungsrat
Medienmitteilung der Finanzkommission des Grossen Rates und des Regierungsrates Basel-Stadt -- Der Regierungsrat hat im Einvernehmen mit der Finanzkommission beschlossen den Bonus für alle Mitarbeitenden in der bereits vorgesehenen Form dem Grossen Rat zum Beschluss vorzulegen. Damit kann das Parlament in der Sitzung vom 6. Dezember über die Bonusauszahlung und den Teuerungsausgleich eine zusammenhängende Debatte führen und darüber beschliessen.
Im Einvernehmen mit der Finanzkommission hat der Regierungsrat heute beschlossen, den vor einer Woche in Aussicht gestellten Personal-Bonus dem Grossen Rat zuhanden seiner Dezember-Sitzung (6. Dezember 2000) in Form eines Grossratsbeschlusses zu unterbreiten. Damit wird die Kompetenz für die Gewährung des Bonus im Sinne der Finanzkommission auf den Grossen Rat übertragen. Nach dieser (wichtigen) formellen Bereinigung wird die Finanzkommission dem Grossen Rat auch inhaltlich keinen anderen bzw. ablehnenden Antrag stellen.
In seiner Sitzung vom 14. November 2000 hatte der Regierungsrat beschlossen, dem Grossen Rat zugunsten des Staatspersonals die Gewährung eines Teuerungsausgleichs von 1% - eine jährlich wiederkehrende Ausgabe - zu beantragen sowie in eigener Kompetenz einen Bonus - eine einmalige unversicherte Zulage - auszurichten. Die Finanzkommission hat diese Beschlüsse in Erfüllung ihres Auftrages geprüft. Dabei ist sie zur Überzeugung gelangt, die Gewährung des Bonus durch den Regierungsrat entbehre einer gesetzlichen Grundlage. Dies hat sie dem Regierungsrat am 17. November 2000 mitgeteilt und ihn aufgefordert, seinen Bonusbeschluss rückgängig zu machen.
In dieser Situation hat der Regierungsrat nach Möglichkeiten gesucht, die Differenz zwischen Finanzkommission und Regierungsrat zu beheben. In der Sache ist er unverändert der Auffassung, dass der Bonus personalpolitisch angezeigt und finanzpolitisch auch unter den knappen Verhältnissen verantwortbar ist.
Mit der nun vereinbarten Vorgehensweise können die Anliegen der Finanzkommission bezüglich der Kompetenzen für den Beschluss zur Ausrichtung eines Bonus an das Staatspersonal erfüllt werden. Der Regierungsrat begrüsst, dass der Grosse Rat über beide Geschäfte - Teuerungsausgleich und Bonus - eine zusammenhängende Debatte führen kann. Mit dieser Lösung kann auch erreicht werden, dass die unterschiedlichen Auffassungen von Finanzkommission und Regierungsrat nicht zu einem unerquicklichen Rechtsstreit auf dem Rücken des Personals eskalieren.