Keine zusätzlichen Frei-Tage an den Schulen
MedienmitteilungRegierungsrat
Anzugsbeantwortung Markus Lehmann CVP -- Der Regierungsrat hält für die Dauer der obligatorischen Schulzeit feste oder frei wählbare zusätzliche Frei-Tage nicht für opportun. Grundsätzlich gilt die 1999 getroffene Regelung bezüglich der Frei- und Feiertage für das Staatspersonal wobei für das Jahr 2000 an den Schulen zusätzlich eine Koordination mit dem Kanton Basel-Landschaft erfolgt.
Die in einem parlamentarischen Vorstoss geforderte Einführung von individuellen Bonusfrei-Tagen während der obligatorischen Schulzeit wird vom Erziehungsdepartement und vom Regierungsrat abgelehnt. Die zur Verfügung stehende Unterrichtszeit soll nicht noch mehr durch Stundenausfälle tangiert werden. Während des laufenden Schuljahres soll aber überprüft werden, ob die Einführung von Bonusfrei-Tagen für alle nachobligatorischen Schulen realisiert werden soll. Zur Zeit läuft am Leonhards-Gymnasium ein entsprechender Versuch.
Grundsätzlich gilt die im Dezember 1999 vom Regierungsrat verabschiedete neue Frei- und Feiertagregelung, wonach den Staatsangestellten generell 12 Frei- und Feiertage gewährt werden. Wenn aus kalendarischen Gründen weniger als 12 Frei- und Feiertage anfallen, wird die Differenz mit zusätzlichem Ferienanspruch ausgeglichen. Für die Lehrkräfte werden die zusätzlichen Frei-Tage jeweils vom Erziehungsdepartement festgelegt, Nicht möglich ist, dass einzelne Lehrkräfte oder Schulen Auffahrts- und bei entsprechender Konstellation 1. Mai-Brücken anordnen. Im Jahr 2000 wurden der 2. und 3. Juni festgelegt, um so für die Schülerinnen und Schüler wie im Kanton Basel-Landschaft eine Auffahrtsbrücke zu ermöglichen. In Baselland müssen die Lehrkräfte allerdings arbeiten.
Generell gilt es noch anzufügen, dass rechtzeitig eingereichte und begründete Urlaubsgesuche in der Regel durch die Schulleitungen bewilligt werden.