Kurze Freiheitsstrafen nicht im Gefängnis absitzen
MedienmitteilungRegierungsrat
Anzugsbeantwortung Dr. Peter Aebersold SP -- Der Regierungsrat bestätigt seine Haltung wonach kurze Freiheitsstrafen wenn möglich durch alternative Sanktionen ersetzt werden sollen. Gesuche für Halbgefangenschaft werden in der Regel nicht abgelehnt.
Kurze Freiheitsstrafen sollen, wenn immer möglich, durch alternative Sanktionen ersetzt werden. Diese Auffassung bekräftigt der Regierungsrat in seiner Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss. Seiner Ansicht nach liegt es nicht an den Vollzugsbehörden, dass die Zahl der Delinquenten, welche ihre Strafe in Halbgefangenschaft verbüssen, in Basel-Stadt geringer ist als im Durchschnitt der übrigen Kantone. Alle verurteilten Personen werden auf die Möglichkeit der Halbgefangenschaft aufmerksam gemacht, entsprechende Gesuche werden in der Regel nicht abgelehnt. Eine mögliche Ursache für die Rückläufigkeit der Halbgefangenschaft sieht der Regierungsrat in der Tendenz der Gerichte, statt kurzer Gefängnisstrafen – vor allem bei Drogendelinquenten – vermehrt Massnahmen anzuordnen.
Grundsätzlich steht - neben der Halbgefangenschaft - mit dem Electronic Monitoring und der Strafverbüssung mittels gemeinnütziger Arbeit eine Palette von Alternativen zur kurzen Freiheitsstrafe zur Verfügung. Weitere Entspannung erhofft sich der Regierungsrat durch die Revision des Strafgesetzbuches, welche die Verbüssung von Freiheitsstrafen von weniger als sechs Monaten nur noch in Ausnahmefällen vorsieht.