Offenlegung der Interessenbindungen von Richterinnen und Richtern
MedienmitteilungRegierungsrat
Anzugsbeantwortung René Brigger SP -- Der Regierungsrat unterstützt in Absprache mit den Gerichten eine Offenlegung der Interessenbindungen der Mitglieder der Gerichte. Er hat dem Grossen Rat eine Vorlage für eine entsprechende Gesetzesänderung weitergeleitet.
Im Gerichtsorganisationsgesetz soll die Pflicht von Richterinnen und Richtern zur Offenlegung ihrer Interessenbindungen (Verwaltungsratsmandate, berufliche Haupt- und Nebenbeschäftigungen, Mitwirkung in Kommissionen etc.) unter dem Vorbehalt des Berufsgeheimnisses verankert werden. Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat eine entsprechende Vorlage unterbreitet.
Die vorgeschlagene Gesetzesänderung folgt dem Begehren eines parlamentarischen Vorstosses. Dieser verlangte eine erhöhte Transparenz der Interessenbindungen der Mitglieder der Judikative. Damit soll auch das Vertrauen der Bevölkerung in die Judikative gestärkt werden.
Die vorgeschlagene Offenlegung der Interessenbindungen entspricht materiell der Regelung für die Mitglieder des Grossen Rates. Die Angaben sollen vom Appellationsgericht im Kantonsblatt publiziert werden.