Petition zur Zeba AG: Regierungsrat lud die Petentinnen und Petenten zu einem Gespräch ein
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat an einem Gespräch mit den Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern der "Petition betr. Rettung der Zeba AG" seine Haltung in diesem Arbeitskonflikt erläutert. Der Regierungsrat hofft dass die Sozialpartner doch noch zu einer Vereinbarung finden welche die nachhaltige weitere Existenz der Firma und der Arbeitsplätze sichert. Zur Abfederung der hierzu leider unumgänglichen Lohnmassnahmen hatte der Regierungsrat bereits im Mai das Aktienkapital der Zeba AG um 2 Millionen Franken erhöht. Weitere 15 Millionen Franken hat er für den gleichen Zweck unter der Bedingung zur Verfügung gestellt dass ein neuer langjähriger GAV abgeschlossen wird der den Arbeitsfrieden garantiert und die erforderlichen Lohnmassnahmen einschliesst welche die für eine nachhaltige Entwicklung der Firma erforderlichen substanziellen Kostenreduktionen ermöglicht. Der neue GAV muss den per Ende Jahr auslaufenden auf den 1. Januar 2001 ablösen. Die ebenfalls angestrebte Verstaatlichung bringt keine Lösung und wird abgelehnt.
Persönliche Erläuterung der regierungsrätlichen Haltung im Zeba-Konflikt
An einem Gespräch mit der Petentschaft bzw. den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Zeba AG haben die Regierungsräte Ralph Lewin und Ueli Vischer am Freitag die Antwort des Regierungsrates auf die Petition zur Rettung der Zeba persönlich erläutert. Die benachbarte PUK gewährte hierzu Gastrecht. Es sei wirklich sehr bedauerlich, dass derart einschneidende Lohnkürzungen notwendig seien, anerkannten die Vertreter des Regierungsrates einleitend.
Verhandlungen nur zwischen Sozialpartnern möglich
Mit der Petition werden vom Regierungsrat Verhandlungen mit den Gewerkschaften gefordert. Vischer und Lewin haben gegenüber der Belegschaft dargelegt, dass Verhandlungen nur zwischen den Sozialpartnern in Frage kommen. Aktionäre oder Behörden sind nicht befugt, mit dem Sozialpartner zu verhandeln. Der Abschluss derartiger Verträge gehört seitens des Arbeitgebers in den Kompetenz- und Aufgabenbereich der Geschäftsleitung bzw. des Verwaltungsrates. In anderen Fällen würden sich die Gewerkschaften sicher gegen eine Einmischung der Behörden zur Wehr setzen. Der Regierungsrat vertraut weiterhin auf die Sozialpartner.
Verstaatlichung keine Lösung
Die teilweise geforderte Verstaatlichung der Zeba AG findet der Regierungsrat falsch: Sie ist nicht im Interesse des Unternehmens und seiner Arbeitsplätze. Die geforderte Verstaatlichung würde allein dem Zweck dienen, mit Steuergeldern Löhne zu bezahlen, die deutlich über den branchenüblichen Ansätzen liegen. Solche Ansinnen fänden wohl auch im Grossen Rat und bei der steuerpflichtigen Stimmbürgerschaft keine Zustimmung.
Arbeitsplatzverlust bei Verstaatlichung
Die Zeba hat rund 40 Prozent Privatkundschaft. Dieser dürften keine subventionierten Preise offeriert werden. Zu den Preisen, die auf den effektiven, höheren Lohnkosten berechnet werden müssten, ginge diese Kundschaft aber der Zeba verloren. Eine Verstaatlichung hätte also den Verlust von Arbeitsplätzen wegen des Wegfalls der Privatkundschaft zur Folge. Ein Gedanke, der eigentlich auch für die Gewerkschaften unerträglich sein müsste. Gerade diese Problematik war denn auch Ursache für die finanzielle Neuregelung der Zentralwäscherei Basel AG auf den 1. Januar 1993.
3,5 Millionen zur Erhaltung der Arbeitsplätze angeboten
Die Regierungsvertreter haben sodann dargelegt, warum Lohnmassnahmen leider unumgänglich sind, wenn die weitere Existenz des Betriebs und damit der Arbeitsplätze abgesichert werden soll. Der Regierungsrat hat bereits im Mai dieses Jahres 2 Millionen Franken zur Abfederung der Lohnkürzungen und später weitere 1,5 Millionen Franken in Aussicht gestellt. Diese 1,5 Millionen Franken wollte der Verwaltungsrat aufgrund der Vermittlung zur Erhöhung der Minimallöhne einsetzen. Dieser Betrag steht aber nur zur Verfügung, wenn über die Lohnsenkungs-Massnahmen Einigung erzielt und ein neuer GAV vereinbart wird. Daraus müssen für den Betrieb substantielle und nachhaltige Verbesserungen auf der Kostenseite erreicht und der Arbeitsfriede für längere Zeit gesichert werden. Sollten diese Bedingungen nicht erfüllt werden, ist die weitere Existenz der Firma nicht gesichert, was den Einsatz der Mittel auch sinnlos machen würde.
Der Regierungsrat hat den Petentinnen und Petenten versichert, dass er sein Angebot aufrecht erhält; dies trotz Ablauf der gesetzten Frist und trotz Ablehnung der Vermittlungsvorschläge durch die Arbeitnehmerseite. Im Interesse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie im Interesse des Erhalts der Arbeitsplätze bei der Zeba ist dem Regierungsrat nach wie vor sehr viel an einer Lösung des Konflikts gelegen.
Anzufügen bleibt, dass sich das Staatliche Einigungsamt von Rechts wegen eingeschaltet hat. Der Regierungsrat fordert die Parteien auf, diese letzte Chance wahrzunehmen.
Gewerkschaften an Lösung nicht interessiert
Die Gewerkschaften VPOD und GBI haben auch den Vermittlungsversuch von Nationalrat Christoph Eymann, Direktor des Gewerbeverbands Basel-Stadt, und Verfassungsratspräsident Roland Stark, Präsident des Basler Gewerkschaftsbundes, zwischen den Sozialpartnern scheitern lassen. Der Verwaltungsrat seinerseits hat trotz grösster Bedenken in den von diesen Persönlichkeiten vorgelegten Vermittlungsvorschlag eingewilligt.
Dank an die Vermittler
Der Regierungsrat bedauert, dass zwei der drei am Konflikt beteiligten Gewerkschaften auch den privaten Vermittlungsversuch von Christoph Eymann und Roland Stark scheitern liessen. Er dankt den beiden Vermittlern für ihr Engagement zum Erhalt der Arbeitsplätze der Zeba AG. Dieser Einsatz verdient um so grössere Anerkennung, als er ohne Auftrag des Regierungsrates, aber selbstverständlich in dessen Einverständnis, auf privater Basis erfolgt ist.