Sozialhilfegesetz soll Fürsorgegesetz ersetzen
MedienmitteilungRegierungsrat
Medienmitteilung des Regierungsrates Basel-Stadt und des Bürgerrates der Stadt Basel -- Der Regierungsrat hat den Entwurf zu einem neuen Sozialhilfegesetz genehmigt. Gleichzeitig haben der Regierungsrat und der Bürgerrat der Stadt Basel einem Rahmenkontrakt zu einer Leistungsvereinbarung zugestimmt. Dieser regelt die künftige Zusammenarbeit zwischen Kanton und Bürgergemeinde in der Sozialhilfe regelt. Die Bürgergemeinde der Stadt Basel bleibt über Leistungsvereinbarungen für die Sozialhilfe zuständig. Ein Anreizsystem soll Eigenleistungen und die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit honorieren.
Das neue Sozialhilfegesetz, welches das Fürsorgegesetz von 1960 ersetzen soll, trägt den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahre Rechnung. Aus der früheren Armenpflege ist ein Zusammenspiel von materieller Unterstützung zum Lebensunterhalt und beratender Begleitung bei der beruflichen und sozialen Reintegration geworden. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Grossen Rates.
Der vom Regierungsrat genehmigte Gesetzesentwurf übernimmt bewährte Teile des bisherigen Gesetzes, so beispielsweise die 1997 aufgenommene Aufzählung der Pflichten der Hilfsbezügerinnen und -bezüger und die Konsequenzen von Pflichtverletzungen. Neu sollen die Aufgaben der Sozialhilfe detaillierter umschrieben werden. Neben Beratung und Unterstützung werden dabei insbesondere die Hilfe zur Selbsthilfe, die Koordination mit anderen Hilfsstellen und die Information der Hilfesuchenden über ihre Rechte und Pflichten genannt.
Der Anspruch Hilfesuchender auf unentgeltliche Beratung und wirtschaftliche Hilfe wird festgehalten. Die Mitwirkung der Hilfesuchenden bei der Festlegung der im Einzelfall notwendigen Hilfe soll deren Selbstverantwortung und Selbständigkeit fördern und sie als Partnerinnen und Partner in einem Entwicklungsprozess herausfordern.
Integrationsmassnahmen und Leistungsanreize
Wesentliche Neuerungen bringt der Gesetzesentwurf bei den Integrationsmassnahmen. Hilfesuchende Personen sollen Möglichkeiten zur beruflichen und sozialen Integration erhalten. Möglich ist dies in Form von gezielter Förderung von Fähigkeiten durch Kurse und Praktika, welche eine Ablösung von der Sozialhilfe fördern sowie durch die Vermittlung von Arbeitsstellen oder Kurzeinsätzen, die die Arbeitsfähigkeit erhalten und die materielle Selbständigkeit stärken.
In diesem Zusammenhang werden auch die Anliegen eines parlamentarischen Vorstosses (Anzug Hans Baumgartner, SP) erfüllt, welcher eine stärkere Motivation zur Aufnahme einer Arbeitstätigkeit durch Einkommensfreibeträge anregt. Insbesondere soll erarbeitetes Einkommen nicht mehr voll an die Sozialhilfeleistungen angerechnet werden. Mit solchen Freibeträgen kann sichergestellt werden, dass jede Erwerbsarbeit sich zweifach lohnt: Einerseits für die Bedürftigen, die damit zu höheren verfügbaren Mitteln kommen, andererseits für die öffentliche Hand, welche bei wachsendem Einkommen der Hilfesuchenden weniger Unterstützungsleistungen ausrichten muss. Der Regierungsrat verweist in seiner Beantwortung des Vorstosses unter anderem auf einen neuen Gesetzesartikel, welcher die Förderung von Eigenleistungen ausdrücklich vorschreibt, und stellt ein diesbezügliches Pilotprojekt in Basel-Stadt in Aussicht, falls nicht auf gesamtschweizerischer Ebene entsprechende Richtlinien entwickelt werden.
Zusammenarbeit Kanton - Bürgergemeinde
Der Entwurf für das Sozialhilfegesetz regelt auch das Verhältnis zwischen Kanton und Bürgergemeinde in der Sozialhilfe neu. Das bisherige Gesetz wies die Aufgaben der Fürsorge in Basel der Bürgergemeinde der Stadt Basel und ihrem Fürsorgeamt zu und enthielt Vorschriften über dessen Führung. Mit dem neuen Gesetz soll die Sozialhilfe wie bisher Aufgabe der Einwohnergemeinden bleiben. Neu soll diese Aufgabe in der Stadt Basel aber vom Kanton wahrgenommen werden. Dieser delegiert die daraus folgenden Aufgaben über Leistungsvereinbarungen an die Bürgergemeinde der Stadt Basel. Falls die Bürgergemeinde den Leistungsvereinbarungen nicht zustimmt, kann der Regierungsrat entsprechende Teile der Aufgaben selber wahrnehmen oder an andere Trägerschaften delegieren.
Leistungsvereinbarungen
Der Regierungsrat und der Bürgerrat der Stadt Basel haben gleichzeitig einem Rahmenkontrakt zu solchen Leistungsvereinbarungen zugestimmt. Dieser sieht vor, dass die Aufgaben der Sozialhilfe von 2001 bis 2004 über detaillierte Jahreskontrakte an die Bürgergemeinde delegiert werden. Diese soll dafür über Globalbudgets für die Personal- und Sachkosten verfügen, während die ausgerichteten Hilfeleistungen wie bisher nach Aufwand übernommen werden sollen. Der Rahmenkontrakt unterliegt noch der Zustimmung des Bürgergemeinderates; er kann nur in Kraft treten, wenn das Sozialhilfegesetz Zustimmung findet.
Die Führung der Sozialhilfe soll gemäss Rahmenkontrakt nicht mehr von einer Verwaltungskommission der Bürgergemeinde mit kantonalen Delegierten wahrgenommen werden, sondern von einem Verwaltungsrat. Dieser wird paritätisch vom Regierungsrat und der Bürgergemeinde gewählt; den Vorsitz hat die Bürgergemeinde inne.