Unterstützung für Stiftung solidarische Schweiz
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat unterstützt grundsätzlich die Schaffung einer Stiftung solidarische Schweiz für welche die Erträge aus der Bewirtschaftung von 500 Tonnen Gold der Nationalbank Verwendung finden sollen. Für die restlichen 800 Tonnen Gold der Nationalbank verlangt der Regierungsrat die Anwendung des verfassungsrechtlichen Gewinnverteilschlüssels. Danach haben die Kantone Anspruch auf mindestens zwei Drittel des Reingewinns der Nationalbank.
In Art. 99 Abs. 4 der Bundesverfassung (BV) wird festgehalten, dass die Kantone Anspruch auf mindestens zwei Drittel des Reingewinns der Nationalbank haben. Deshalb lehnt der Regierungsrat eine vom Bundesrat vorgesehene Übergangsbestimmung zu Art. 99 BV ab, falls diese eine Zweckbestimmung der 800 Tonnen Nationalbank-Gold durch die Bundesversammlung vorsieht.
Gutgeheissen wird hingegen die Schaffung einer Stiftung solidarische Schweiz aus der Bewirtschaftung von 500 Tonnen Nationalbank-Gold.
Bei dem für die Finanzierung der Solidaritätstiftung nicht benötigten Teil der Goldreserven in der Höhe von 800 Tonnen muss der in der BV verankerte Verteilschlüssel weiterhin unverändert gelten. Eine Zweckbindung dieser Finanzmittel durch die Bundesversammlung würde die Handlungsfreiheit der Kantone bei der Verwendung der ihnen zustehenden Gewinnanteile aufheben.
Von den bundesrätlichen Vorschlägen zur Verwendung von 800 Tonnen Gold bevorzugt der Regierungsrat eindeutig eine Reduktion der Schulden von Bund und Kantonen. Von dieser Massnahme profitiert die gesamte Bevölkerung. Zudem werden dadurch künftige Generationen entlastet sowie für den Bund und die Kantone zusätzliche Handlungsfreiheit geschaffen.