Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Verbesserungsvorsvorschläge zur Finanzierung des Asylwesens

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat befürwortet in seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) die im Schlussbericht "Individuelle und institutionelle Anreize im Asylbereich" vorgeschlagene Stossrichtung. Dies allerdings mit gewichtigen Vorbehalten zu einzelnen Punkten.

Der Schlussbericht "Individuelle und institutionelle Anreize im Asylbereich" des EJPD zeigt die Massnahmen auf, zu einem gesamthaft kostengünstigeren Asylwesen führen sollen. Der Regierungsrat ist mit der Stossrichtung des Berichtes einverstanden, macht aber wichtige Vorbehalte zu einzelnen Punkten:

Anreizsystem für Asylsuchende

Der Regierungsrat begrüsst den Ansatz, Asylsuchende zur Offenlegung ihrer Identität zu motivieren: Unkooperatives Verhalten soll nicht länger durch "unbegrenzten" Aufenthalt "belohnt" werden. Zu den vorgeschlagenen Massnahmen werden jedoch Bedenken angeführt. Nicht einsehbar ist, dass ein Arbeitsverbot grundsätzlich für alle Asylsuchenden bis zum erstinstanzlichen Entscheid angewendet werden soll. Die Beibehaltung des bisherigen dreimonatigen Arbeitsverbotes wird bevorzugt. Das differenzierte Arbeitsverbot, welches nur für Personen, welche ihre Identität verheimlichen, angewendet wird, kann - als geringer Anreiz - ebenfalls befürwortet werden.

Abgelehnt wird der Vorschlag, die Asylsuchenden über den Zugang zu individuellem Wohnraum zur Abgabe ihrer Identitätspapiere zu motivieren. Dazu hält der Regierungsrat auch fest, dass Zugangsbeschränkungen zum Arbeitsmarkt und zu individuellem Wohnraum zu keinen finanziellen Einsparungen führen, sondern im Gegenteil Mehrkosten verursachen.

Die Massnahme der anonymen Form der Sozialhilfe wird im Bericht nicht näher erläutert. Den Vorschlag, Personen mit abgelaufener Ausreisefrist in anonyme unbetreute Liegenschaften zu schicken, lehnt der Regierungsrat aber ab. Dadurch entstehen Probleme wie Vandalismus, Lärmbelästigung und Kriminalität. Eine anonyme Liegenschaft ist daher auch für die Nachbarschaft nicht zumutbar. Befürwortet wird lediglich die Massnahme, die Verpflegung und Unterbringung von Personen mit abgelaufener Ausreisefrist auf ein Minimum zu reduzieren. Familien mit Kleinkindern, kranke und betagte Personen ausgenommen, wird dies im Kanton Basel-Stadt seit dem 1.1.2000 bereits so gehandhabt.

Anreizsystem für Bund und Kantone

Die Massnahme, den heute beträchtlichen Verwaltungsaufwand durch die Einführung einer Globalpauschale zu vermindern, wird vom Regierungsrat begrüsst.

Zu den Sozialversicherungen

Der Vorschlag, die Asylsuchenden aus dem KVG auszuschliessen, wird abgelehnt. Ein solcher Schritt ist nicht praktikabel und würde kaum zu Einsparungen führen. Der Kanton Basel-Stadt verlangt im Gegenteil, dass der bestehenden Bundesvorschrift betreffend Einschränkung in der Wahl der Leistungserbringer bundesweit Nachachtung verschafft wird.

Weitere Auskünfte

Irène Fontanilles Tel. 267 65 90 Koordination Asylwesen und Rückkehrberatung Wirtschafts- und Sozialdepartement