Vereinbarung über die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen im universitären Hochschulbereich
MedienmitteilungRegierungsrat
Vernehmlassungsantwort -- Der Regierungsrat hat in seiner Vernehmlassungsantwort zur Vereinbarung über die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen im universitären Hochschulbereich auf die Bedeutung der universitären Autonomie hingewiesen. Zudem zeigt er sich besorgt über die Konzentration von Bundesmitteln an den Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH’s) welche zunehmend die Hochschulregion Nordwestschweiz ins Hintertreffen geraten lässt.
In der Vernehmlassung zur Vereinbarung über die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen im universitären Hochschulbereich (Zusammenarbeitsvereinbarung) legt der Regierungsrat besonderen Wert auf das Prinzip der Subsidiarität. Schwerpunktbildungen und Koordinationen sollen von den Universitäten selbst aus gehen. Mit den Zuständigkeiten der Schweizerische Universitätskonferenz (SUK) als zentralem Organ der vorgesehenen Zusammenarbeit werden allerdings Kompetenzbereiche berührt, die im baslerischen Universitätsgesetz an den Universitätsrat übertragen worden sind. Vor diesem Hintergrund verlangt der Regierungsrat, dass es den Universitätskantonen überlassen bleibt, wen sie in die Konferenz delegieren. Es soll also nicht vorgeschrieben werden, dass die Erziehungsdirektorinnen bzw. -direktoren Einsitz zu nehmen haben. Ein Beizug von unabhängigen Persönlichkeiten ist auch auf nationaler Ebene wünschbar.
Die Zusammenarbeitsvereinbarung regelt zudem die Einsetzung eines Organs für Qualitätssicherung und Akkreditierung durch die SUK. Dieses Institut soll sich nach Auffassung des Regierungsrats auf die Überprüfung der universitären Selbstevaluation und auf die Akkreditierung von Studiengängen beschränken. Noch ungenügend gelöst ist die Einbindung der Akkreditierung der Medizinischen Fakultäten mit ihrem spezifischen Bezug zum Dienstleistungsbereich des Gesundheitswesen.
Im weiteren weist der Regierungsrat auf die ungleichgewichtige Mittelverteilung zwischen ETH’s und kantonalen Universitäten hin. Nicht zuletzt darum zeichnet sich eine Arbeitsteilung zwischen kantonalen Universitäten und ETH’s ab, bei welcher die ETH’s zunehmend die teuren naturwissenschaftlichen Fächer übernehmen. Da die Region Basel über keinen ETH-Standort verfügt, besteht die Gefahr, dass die Nordwestschweiz als zweitstärkste Wirtschaftsregion der Schweiz trotz ihrer hohen Unternehmensdichte im Bereich der Life Sciences eine geschwächte universitäre Ausbildung in den Stammbranchen der hiesigen Industrie ausweisen wird. Der Regierungsrat wird alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, um eine solche Entwicklung zu verhindern.