Verlängerung des Bonny-Beschlusses mit Vorbehalten: Auch Städte sollen unterstützt werden
MedienmitteilungRegierungsrat
Vernehmlassungsantwort -- Der Regierungsrat hat im Vernehmlassungsverfahren zur geplanten Verlängerung und Änderung des Bundesbeschlusses zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete ("Bonny-Beschluss") Vorbehalte angebracht. Wirtschafliche Erneuerungsgebiete seien breiter zu definieren; städtische Zentren sollen nicht zum Vorneherein ausgeschlossen werden – auch aus regionalpolitischen Gründen.
Der Bundesbeschluss zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete ("Bonny-Beschluss") dient dazu, wirtschaftlichen Erneuerungsgebieten Impulse zu deren Stärkung zu geben. Dies soll mittels Bürgschaften, Steuererleichterungen und Finanzhilfen an Institutionen und Projekte, die das Unternehmerpotential und die Investitions- und Innovationstätigkeit überbetrieblich fördern, geschehen. In seiner bisherigen Paxis hat der Bundesrat vor allem Randregionen mit vergleichsweise schwachen Wirtschaftsstrukturen berücksichtigt. Nun steht wiederum eine Verlängerung des Bundesbeschlusses an.
In seiner Vernehmlassungsantwort befürwortet der Regierungsrat die Weiterführung dieses regionalpolitischen Instrumentes im Grundsatz, führt jedoch Vorbehalte und Anregungen an: Aufgrund der relativen Kleinräumigkeit der Schweiz und der Tatsache, dass ökonomisch starke Zentren einen sehr positiven Einfluss auf die Regionen haben, hält der Regierungsrat eine allzu enge Definition des Begriffes "wirtschaftliches Erneuerungsgebiet" für wenig sinnvoll. Auch ein Zentrum wie Basel musste und muss sich wirtschaftlich laufend "erneuern", um den Strukturanpassungen grosser, im internationalen Wettbewerb stehender Unternehmen Rechnung zu tragen. Eine entsprechende Unterstützung der Bemühungen des Kantons durch den Bund wäre daher sinnvoll und begrüssenswert. Ein starkes wirtschaftliches Zentrum Basel-Stadt ist für die weitere Region die beste Voraussetzung für wirtschaftliche Prosperität.