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Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem

  • zugestimmt, dass die nicht mehr benötigte Röntgenanlage der Psychiatrischen Universitätsklinik (PUK) via der karitativen Organisation "Basel hilft" unentgeltlich nach Kosovo geliefert werden kann. Die Röntgenanlage ist technisch noch in gutem Zustand, wird aber nicht mehr benötigt, weil Röntgenuntersuchungen der PUK seit Mitte 1999 im benachbarten REHAB, bei Bedarf auch im Kantonsspital Basel durchgeführt werden. (Auskunft: Linda Gotsmann, Planungsbeauftragte PUK, Sanitätsdepartement, Tel. 325 54 84).
  • die neue Steuerordnung der Einwohnergemeinde Bettingen genehmigt. Bettingen ist mit der neuen Steuerordnung zum landesweit üblichen System des Steuerfusses übergegangen.
    • Ein neuer Mittlerer Lastwagen kostet 323'000 Franken
    • Zwei neue Kehrichtfahrzeuge kosten 720’000 Franken (je 360'000 Franken) (Auskunft: Alexandre Bukowiecki, Leiter Stadtreinigung, Tiefbauamt, Baudepartement, Tel. 385 14 10)
    • 50'000 Franken an die Erarbeitung der Planungsgrundlagen für die Aufwertung der Quartieranlage Claramatte.
    • 15'000 Franken an den Kulturverein Kaskadenkondensator für die Saison 1999/2000.
    • 15'000 Franken an die Forschungsgemeinschaft "Mensch im Recht" für das Projekt "Menschenrechte konkret - die Bedeutung der nichtstaatlichen Organisationen".
    • 9'100 Franken an den Verein Zauberlaterne. (Auskunft: Walter Brack, Leiter städtische Aufgaben, Christoph Merian Stiftung, Tel. 226 33 29).
  • in der Vernehmlassung die Einführung eines Bundesgesetzes als Grundlage für Pass und Identitätskarte grundsätzlich begrüsst. Gleichzeitig wird aber darauf hingewiesen, dass dieses Vorhaben mit dem Erlass konkreter Ausführungsvorschriften steht und fällt. Das derzeitige Fehlen eines entsprechenden Verordnungsentwurfes habe die Beurteilung des geplanten Gesetzes stark erschwert. Neben den überwiegenden Vorteilen einer künftigen zentralisierten Herstellung des Schweizer Passes (Anpassung an die internationalen Standards, mehr Sicherheit), sieht der Regierungsrat auch nicht zu unterschätzende Nachteile: So habe beispielsweise die Einführung der neuen Identitätskarte gezeigt, dass mit der Zentralisierung Flexibilität verloren gehe und sich die Zeitspanne vom Antrag bis zur Abgabe des Dokuments massiv vergrössere. (Auskunft: Michael Gehring, Ressortleiterin Schweizerische Kundschaft, Polizei- und Militärdepartement, Tel. 267 71 00).
  • in der Vernehmlassung zur Verfahrensvereinfachung bei Einbürgerungen dargelegt, dass der Kanton Basel-Stadt die vorgeschlagenen Vereinfachungen im Bereich der ordentlichen Einbürgerungen bereits kennt. Bei den erleichterten Einbürgerungen wolle allerdings die Bürgergemeinde Basel-Stadt am Anhörungsrecht der Heimatgemeinden und -kantone festhalten. Ein - wie vom Bundesamt für Ausländerfragen vorgeschlagen - Verzicht darauf, würde laut der Bürgergemeinde der schweizerischen Rechtsauffassung widersprechen. Die Bürgergemeinde Basel-Stadt ist von den vorgeschlagenen Neuerungen am stärksten betroffen, weshalb ihre - vom kantonalen Bürgerrechtsdienst und der Bürgergemeinde Riehen abweichende Haltung - in der Vernehmlassungsantwort hervorgehoben wird. (Auskunft: Dr. Denise Mangold Frei, Rechtsabteilung, Justizdepartement, Tel. 267 80 55).
  • in der Vernehmlassung über die Änderung des Zivilgesetzbuches betreffend die Beurkundung des Personenstandes das Konzept eines informatisierten Standesregisters mit einer vom Bund für die Kantone geführten gemeinsamen Datenbank als zukunftsorientiert und überzeugend bewertet. Es soll in den Zivilstandskreisen das bisherige, ohne Vernetzung geführte Familienregister ersetzen. Nicht akzeptiert wird allerdings in Übereinstimmung mit den anderen Kantonen die kantonal vorgesehene Finanzierung der Entwicklungskosten in der Höhe von 4 Millionen Franken auf dem Amortisationsweg. Da die Kantone nur für den Vollzug der Bundesbestimmungen zuständig sind, dürfe lediglich die Finanzierung der Betriebskosten an die Kantone übertragen werden. Die vom Bundesamt für Justiz für Basel-Stadt vorgesehenen Kosten von rund 63'000 Franken pro Jahr würden sich damit um rund 20'000 Franken pro Jahr verringern. (Auskunft: Alexander Egli, Vorsteher Zivilstandsamt, Justizdepartement, Tel. 267 95 93).
  • in der Vernehmlassung die Revision der Fischereiverordnung grundsätzlich gutgeheissen. Allerdings sollte die Verordnung ergänzt werden mit einem Passus, der die Aus- und Weiterbildung für Berufsfischer, Fischzüchter und Fischereiaufseher sowie entsprechende Finanzhilfen des Bundes regelt. (Auskunft: Walter Herrmann, Chef Fischereiaufsicht, Polizei- und Militärdepartement, Tel. 693 10 83).
    • Hanspeter Kersten.
    • Prof. Jean-Luc Maurer.
    • Erina Guzzi, dipl. Bauing. ETH, Abteilungsleiterin Planung und Projektierung Tiefbauamt, Baudepartement
    • Bruno Chiavi, Architekt ETH SIA, Leiter Hochbau- und Planungsamt, Hauptabteilung Hochbau, Baudepartement.
    • Erika Bantle, Liste 13 (FraB) des Wahlkreises Grossbasel-West.