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Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem

  • für Sanierungsarbeiten am Dach des Kunstmuseums und für die Nachrüstung der Elektrohauptverteilung im Kunstmuseum einen Kredit von 2,29 Millionen Franken als dringlich genehmigt. Die Arbeiten müssen dringend vorgenommen werden, damit keine Sturmschäden am Bauwerk oder Wassereinbrüche bis hin zum Kunstgut auftreten können. Die Elektrohauptverteilung muss im Zusammenhang mit der Installation der neuen Lüftungsanlage den gesetzlichen Sicherheitsvorschriften angepasst werden. Für die Ausführung dieser Arbeiten wird sinnvollerweise die Zeitspanne der geplanten Museumsschliessung (August 2000 bis 31. Januar 2001) ausgenützt. (Auskunft: Hans-Rudolf Holliger, Leiter Projektabteilung Allgemeine Staatsbauten, Hochbau- und Planungsamt, Baudepartement, Tel. 267 94 20).
  • dem Grossen Rat beantragt, den parlamentarischen Vorstoss (Anzug Nicole Wagner, GP/BastA) betreffend verwaltungsunabhängige Rekurskommission als erledigt abzuschreiben. Seit der Einreichung des parlamentarischen Vorstosses hat ein Wandel von verwaltungsabhängigen in Richtung verwaltungsunabhängigen Rekurskommissionen stattgefunden. Handlungsbedarf im Sinne des Vorstosses besteht damit nicht mehr. (Auskunft: Bruno Lötscher, Departementssekretär, Justizdepartement, Tel. 267 80 35).
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Marianne Schmid-Thurnherr, GP/BastA) betreffend ein Kunstwerk im öffentlichen Raum zu Ehren von Peter Ochs als erledigt abzuschreiben. Das Menschenrechtsdenkmal von Bettina Eichin soll in der Mitte des Claraplatzes platziert werden. Dieser Standort wurde mit der Basler Denkmalpflege, der Interessengemeinschaft Kleinbasel und dem Neutralen Quartierverein abgesprochen und fand in einer grossen Mehrheit Unterstützung. Noch offen ist, wer für die Installationskosten aufkommen wird und in welcher Form das Denkmal vom Kanton entgegengenommen werden soll; der Regierungsrat befürwortet eine Leihgabe. (Auskunft: Gerd Graf, Hochbau- und Planungsamt, Baudepartement, Tel. 267 94 46).
  • die Übergangsverordnung zum Personalgesetz beschlossen. Sie tritt per 1. Juli 2000 in Wirksamkeit. Damit ist auf Verordnungsstufe klargestellt, dass das Personalgesetz für alle bestehenden Arbeitsverhältnisse ab 1. Juli 2000 Geltung hat. Dies unabhängig davon, ob das Arbeitsverhältnis gemäss Beamtengesetz durch Verfügung oder durch Vertrag (für provisorisch und aushilfsweise Angestellte) begründet wurde. Das Personalgesetz ist gegenüber dem für die provisorisch und aushilfsweise Angestellten geltenden (alten) Recht grundsätzlich günstiger. (Auskunft: François Hänggi, Leiter Zentraler Personaldienst a.i., Finanzdepartement, Tel. 267 99 43, Bernhard Fischer, Zentraler Personaldienst, Rechts- und Sozialdienst, Finanzdepartement, Tel. 267 66 10).
  • in der Vernehmlassung den Vorentwurf des Schweizerischen Strafgesetzbuches betreffend strafbare Handlungen gegen den Geheim- und Privatbereich (Art. 179quinquies, nicht strafbare Handlungen) grundsätzlich gutgeheissen. Bei der vorgeschlagenen Gesetzesänderung geht es darum, die Ausnahmen vom Verbot des Abhörens und Aufnehmens von Gesprächen (vor allem Fernmeldegespräche) ohne Einwilligung der Beteiligten zu erweitern. Der Regierungsrat regt an, den Art. 179quinquies insofern zu ergänzen, dass die Polizei und eventuell weitere staatliche Stellen, die über ähnliche Einsatzzentralen mit Aufzeichnungsanlagen verfügen, sowohl eingehende wie ausgehende Gespräche aufzeichnen können, ohne dass darüber im Rahmen des Einzelgesprächs informiert werden müsste. (Auskunft: Bruno Lötscher, Departementssekretär, Justizdepartement, Tel. 267 80 35).
  • in der Vernehmlassung die Vorlagen (Botschaften) über die Gewährleistung der Kapazität der südlichen Zufahrtstrecken zur neuen Eisenbahn-Alpentransversale NEAT sowie über die Anbindung der Schweiz ans französische Eisenbahngesetz, insbesondere ans Hochgeschwindigkeitsnetz grundsätzlich gutgeheissen und einige Präzisierungen angebracht. Insbesondere nutzte er die Gelegenheit, um ein weiteres Mal auf die enorme Wichtigkeit besserer Verbindungen der Deutschschweiz via Basel Richtung Paris und Westfrankreich bzw. Lyon und Südfrankreich/Spanien hinzuweisen. Die Schweiz sollte diese Verbindungen unbedingt und effizient fördern und dabei auch die kurz- und mittelfristigen Perspektiven einbeziehen. Sie sollte sich deshalb mit einem angemessenen finanziellen Beitrag am TGV Rhin-Rhône beteiligen. (Auskunft: Dr. Claus Wepler, Ressort Verkehr, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 267 85 17).
  • in der Vernehmlassung den ersten Bericht der Schweiz zur Umsetzung des Rahmenübereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten grundsätzlich gutgeheissen. Es wurden lediglich einige kleinere Präzisierungen angebracht. Das Rahmenabkommen enthält im Wesentlichen programmatische Bestimmungen, welche die Zielsetzungen festlegen, zu deren Verfolgung sich die Vertragsstaaten verpflichten oder für die zu behandelnde Materie den Rahmen abstecken. (Auskunft: Alexandra Schwank, Rechtsabteilung, Justizdepartement, Tel. 267 81 84).
  • beschlossen, dass die Heimtaxe der Gesellschaft zur Förderung geistig Behinderter in Basel (GFG) ab dem 1.7.2000 bis zum 31.12.2001 auf 138 Franken für Unterbringung und Beschäftigung respektive auf 82.80 Franken nur für Beschäftigung erhöht wird. Die GFG führt 7 Behindertenheime mit insgesamt 83 Plätzen für geistig behinderte Erwachsene. Die Heimtaxe des Vereins Mobile wird ab dem 1.7.2000 bis zum 31.12,2001 auf 105,65 Franken erhöht. Der Verein Mobile besteht seit Januar 1998. Er wurde von privater Seite gegründet, als für zwei bestehende Behindertenheime dringend eine neue Trägerschaft gefunden werden musste. Die genannten Behindertenheime (GFG und Mobile) geniessen einen guten Ruf. (Auskunft: Ludwig Meienberg, Ressort Dienste, Abteilung Erwachsene Behinderte, Erziehungsdepartement, Tel. 267 84 78).
    • lic. iur. Vinod Sahdeva, Suppleant des VJR, als Mitglied
    • Prof. Dr. med. Hanspeter Rohr, Kantonsarzt, als Suppleant.