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Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem

  • beschlossen, dass die Inkassostelle für Alimente des Basler Frauenvereins für die Jahre 2001 bis 2003 an ihren Betrieb jährlich Subventionen in der Höhe von 316'000 Franken erhält. Der Subventionsbetrag wurde gegenüber den Vorjahren um rund 70'000 Franken erhöht. Ein Ausbau des Angebotes der Inkassostelle ist notwendig, da der Bedarf in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat. Die Inkassostelle unterstützt Eltern und Kinder gemäss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen beim Einfordern von ausstehenden Unterhaltsbeiträgen und informiert sie über ihre rechtlichen Ansprüche. Das Angebot wird hauptsächlich von alleinerziehenden Frauen genutzt. (Gerhard Schaffner, Leiter Abteilung Sozialpädagogik, Erziehungsdepartement, Tel. 267 84 85)
  • im Hinblick auf das neue Airporthotel, welches anstelle der alten Zentralwäscherei an der Flughafenstrasse 215 gebaut wird, die erforderliche Ausnahmebewilligung erteilt. Diese ist notwendig wegen der grösseren Gebäudehöhe und Geschosszahl zur Schaffung einer gegenüber der üblichen zonenmässigen Nutzung besseren Überbauung mit mehr Freiräumen und Grünflächen. Die Ausnahmebewilligung stützt sich auf §§ 7a HBG und 28ff. Anhang HGB. Vor Baubeginn müssen die Freiräume und Grünflächen durch Dienstbarkeiten zu Gunsten des Kantons vor jeder späteren Überbauung gesichert werden. Die erforderlichen Grünflächen und die Vorgärten werden in Zusammenarbeit mit der Abteilung Stadtgärtnerei und Friedhöfe des Baudepartementes möglichst naturnah mit standortheimischen Pflanzen gestaltet. (Auskunft: Pascal Giller, Rechtsabteilung, Baudepartement, Tel. 267 91 66)
  • dem Grossen Rat beantragt, für die Beschaffung einer EDV-Lösung für die Vormundschaftsbehörde einen Kredit in der Höhe von 727'600 Franken, verteilt auf die Jahre 2000 und 2001 zu bewilligen. Gegenwärtig läuft die Klientenbuchhaltung der Vormundschaftsbehörde noch auf dem alten Finanzinformations-System (FIS). Dieses entspricht nicht mehr den Anforderungen an eine zeitgemässe Informatik-Unterstützung. Dazu kommt, dass ab Ende 2002 auf dem FIS keine Buchungen mehr möglich sind. (Auskunft: Erika Arnold, Vorsteherin Vormundschaftsbehörde, Justizdepartement, Tel. 267 81 04)
  • in der Vernehmlassung die generelle Stossrichtung der 4. Revision des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung gutgeheissen. Im Bereich der geplanten Massnahmen zur Kostensteuerung hat der Regierungsrat allerdings bei der Bedarfsplanung für Behinderteninstitutionen einige Präzisierungen angeregt und sich explizit gegen die Einführung der regionalen ärztlichen Dienste ausgesprochen. Die mit der früheren Integration ärztlicher Dienste in die IV-Stellen erreichte Vernetzung und Interdisziplinarität würde durch diese Übernahme der Leistung durch den Bund in Frage gestellt, und es würden zahlreiche Doppelspurigkeiten provoziert. (Auskunft: Paul Meier, Leiter IV-Stelle, Tel. 225 25 11)
  • in der Vernehmlassung zur Einführungsverordnung zum freien Personenverkehr mit der EG nichts materielles bemängelt. Er hat hingegen klar zum Ausdruck gebracht, dass - allenfalls sogar anstelle der geplanten Einführungsverordnung - ein Leitfaden über die Umsetzung des Freizügigkeitsabkommens, sehr hilfreich wäre. Es würde den kantonalen Behörden die einfache, korrekte und kohärente Umsetzung des Freizügigkeitsabkommens besser ermöglichen als die Verordnung. (Auskunft: Hansjürg Dolder, Leiter Kiga, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 267 87 50)
    • über die Ratifizierung des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs durch die Schweiz
    • zum geplanten Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof
    • und zur geplanten Revision des Strafrechts die vorgegebene Stossrichtung gutgeheissen. Bezüglich Römer Statut spricht sich der Regierungsrat für eine zügige Ratifikation aus. Dies vor allem auch darum, weil jeder verstrichene Tag bis zum Inkrafttreten des Statuts eine mögliche Straffreiheit für Täter völkerrechtswidriger Menschenrechtsverletzungen bedeutet. (Auskunft: Dr. Urs Kamber, Stv. Leiter Rechtsabteilung, Justizdepartement, Tel. 267 80 60)
  • in der Vernehmlassung den Entwurf des Bundesamtes für Gesundheit eines Programms 2001 - 2005 für die Tabakprävention grundsätzlich gutgeheissen. Gleichzeitig hat der Regierungsrat aber angeregt, deutlichere Prioritäten zu setzen (Einstiegsverhinderung, Schutz vor dem Passivrauchen). Zudem sollen die Massnahmen der Tabakprävention nicht isoliert von Präventionsmassnahmen anderer Suchtmittel (Alkohol, illegale Drogen, Glücksspiel etc.) umgesetzt werden. (Auskunft: Marc Flückiger, Leiter Abteilung Jugend, Familie und Prävention, Justizdepartement, Tel. 267 80 68)
  • in der Beantwortung der Petition für einen autofreien Tag auf den europäischen Aktionstag vom Freitag, 22. September 2000, hingewiesen, an welchem sich Basel unter dem Motto "Erlebnis Innenstadt" beteiligt. Der Innerstadtbereich wird dann im Gross- und Kleinbasel zwischen 10.00 und 19.00 Uhr vom motorisierten Verkehr freigehalten. (Auskunft: Martin Lüchinger, Koordinationsstelle Umweltschutz, Baudepartement, Tel. 639 23 21, vergl. auch Medienmitteilung vom 20. Juni 2000).
  • in der Vernehmlassung zur 1. Revision des Krankenversicherungsgesetzes festgehalten, dass er sich nur im Sinne einer Notmassnahme mit einer Zulassungsbeschränkung neuer Leistungserbringer zur obligatorischen Krankenversicherung einverstanden erklären kann. Dies wäre gegeben, wenn der Kontrahierungszwang nicht rascher aufgehoben werden kann. Unter Kontrahierungszwang wird der Automatismus verstanden, dass mit der Praxisbewilligung für die ärztliche oder therapeutische Tätigkeit auch die Abrechnung zulasten der sozialen Krankenversicherung verbunden ist. (Auskunft: Martin Birrer, Stv. Leiter Amt für Sozialbeiträge, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 267 84 90).