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Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem

  • eine Vorlage (Ratschlag) zu einer Änderung der Zivilprozessordnung und des Gesetzes betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Gerichtsstandgesetz, GestG) an den Grossen Rat weitergeleitet. Das GestG war am 24. März 2000 von den Eidgenössischen Räten verabschiedet worden. Es regelt die örtliche Zuständigkeit für bundesrechtliche Zivilsachen abschliessend. Im kantonalen Recht müssen nun einige Artikel entsprechend angepasst oder aufgehoben werden. (Auskunft: Alessandra Ceresoli, Rechtsabteilung, Justizdepartement, Tel. 267 63 00).
  • entschieden, das "MCLab" (vormals actris Lab) in den Jahren 2000 bis 2002 mit jährlich 25'000 Franken zu unterstützen. Das "MCLab" ist eine Forschungsplattform im Bereich Technologie, an der schwerpunktartig EU-Forschungsprogramme ausgeführt werden (Auskunft Samuel Hess, Ressortleiter Wirtschaft, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 267 85 38).
  • die Kommissionsinitiative des Ständerates betreffend der Eidg. Volksinitiative "für einen autofreien Sonntag pro Jahreszeit" (Sonntagsinitiative) sehr skeptisch beurteilt. Die ständerätliche Kommission will im Sinne eines indirekten Gegenvorschlags zwei autofreie Sonntage in der Schweiz einführen. Dem Regierungsrat erscheint das Verordnen autofreier Sonntage problematisch. Die Durchsetzung solcher Verbote wäre aufgrund des immensen Kontrollaufwandes und der zu erwartenden hohen Zahl von Gesuchen um eine Ausnahmebewilligung nahezu unmöglich. Ganz speziell würde dies auf einen Grenzkanton wie Basel-Stadt zutreffen. Unklar ist im übrigen, ob beispielsweise eine Transitautobahn wie die A2 von einem derartigen Verbot ebenfalls belegt würde. Damit könnte sich der Regierungsrat jedenfalls nicht einverstanden erklären. Das Argument, der Eidg. Buss- und Bettag könne leicht autofrei gestaltet werden, da ohnehin grosse Teile der Bevölkerung an diesem Tag freiwillig auf ihr Auto verzichteten ist aufgrund der baselstädtischen Statistik nicht haltbar. Diese zeigt im Gegenteil, dass der Verkehr in Basel-Stadt am Buss- und Bettag um 5% höher ist als an den Sonntagen vorher und nachher. (Auskunft: Klaus Mannhart, Mediensprecher Polizei- und Militärdepartement, Tel. 267 71 41).
  • das Sanitätsdepartement ermächtigt, folgende im Investitionsbereich Gesundheit enthaltene Objektkredite des Kantonsspitals in der Höhe von insgesamt 2,815 Millionen Franken zum Vollzug freizugeben. Dabei handelt es sich im Einzelnen um die Anschaffungskosten für eine neue Angiographieanlage (diese dient dazu, menschliche Gefässe mittels Röntgenstrahlen darzustellen) inklusive bauliche Nebenarbeiten in der Höhe von 2,015 Millionen Franken, um die Anschaffungskosten für eine zusätzliche Herz-Lungen-Maschine in der Höhe von 220'000 Franken und die Kosten für eine neue Gammakamera und die damit verbundene Anpassung der Vernetzung in der Höhe von 580'000 Franken (Auskunft: Walo Bechtel, Abteilungsleiter Medizintechnik, Kantonsspital Basel, Tel. 265 30 76).
  • das Finanzdepartement ermächtigt, für die Anpassung des Veranlagungssystems CATS an das revidierte Steuergesetz die gebundene Ausgabe von 350'000 Franken zum Vollzug freizugeben. Denn insbesondere die Umstellung bei der Vermögensbesteuerung, aber auch verschiedene neue Regelungen im Bereich der Einkommensbemessung machen eine Erweiterung des Veranlagungssystems CATS unabdingbar (Auskunft: Max Jann, Chef Steuerverwaltung, Finanzdepartement, Tel. 267 96 30, ab 14.30 Uhr erreichbar).
    • Dr. med. Bruno Bucheli, Kantonsarzt, Gesundheitsamt.