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MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ausserdem
- in seiner Vernehmlassungsantwort zuhanden des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes betreffend Revision der Verordnung über das Schweizerische Institut für Berufsbildung festgehalten, dass er die Konzentration der Fachkompetenzen in den Bereichen Ausbildung von Lehrkräften, Qualitätssicherung und Forschung befürwortet. Er fordert dazu auf, dass die Aufgaben und Kompetenzen von Bund und Kanton in der Lehrerbildung im Berufsschulbereich möglichst bald grundsätzlich geklärt werden (Auskunft: Christoph Marbach, Co-Leiter Amt für Berufsbildung und Berufsberatung, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 267 88 35).
- in seiner Vernehmlassungsantwort zum Entwurf des Bundesgesetzes über die Teilung eingezogener Vermögenswerte zugestimmt. Er begrüsst es, dass der Gesetzesentwurf auf dem Modell der einzelfallbezogenen Aufteilung zwischen den beteiligten Kantonen und dem Bund basiert und auf Bundesebene keine Festlegung eines Verwendungszweckes für die aufgeteilten Vermögenswerte erfolgen soll. Dieser Gesetzesentwurf wurde ausgearbeitet, weil die eingezogenen Vermögenswerte stark zugenommen haben. Die Aufwendungen der am Strafverfahren beteiligten Gemeinwesen sollen angemessen entschädigt, die Zusammenarbeit gefördert und Kompetenzkonflikte entschärft werden (Auskunft: Bruno Lötscher, Departementssekretär, Justizdepartement, Tel. 267 80 35).
- in seiner Vernehmlassungsantwort zu Handen des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements zu den Entwürfen betreffend Fortpflanzungsmedizinverordnung und Verordnung über die nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin begrüsst, dass die vorgelegten Entwürfe eine gesamtschweizerisch einheitliche Praxis in der Gesetzesanwendung sicherstellen. Neben Anregungen zum Bewilligungsverfahren und zum Datenschutz beantragt der Regierungsrat, die vorgesehene nationale Ethikkommission nur mit dem gesetzlich festgelegten Aufgabenbereich - Fortpflanzungs- und Gentechnologie im Humanbereich - zu betrauen (Auskunft: Margrith von Felten, juristische Adjunktin, Sanitätsdepartement, Tel. 267 98 30).
- von der Vereinbarung zwischen Sanitätsdepartement und Kantonsspital Basel sowie dem Verband Basler Assistenz- und Oberärzte/-innen vom 26. September 2000 Kenntnis genommen und den Vorsteher des Sanitätsdepartements ermächtigt, Verhandlungen über eine Revision der Anstellungsbedingungen der Assistenz- und Oberärzte/-innen (AA/OA) aufzunehmen. Parallel dazu hat er das Sanitätsdepartement beauftragt, Überbrückungsmassnahmen zur Einhaltung der geltenden Verordnung zu prüfen und die Umsetzung des derzeit im Kantonsspital laufenden Projekts zur Reduktion der Arbeitszeiten der AA/OA (Studie Ulich) genehmigt. Vergleiche Medienmitteilung des Sanitätsdepartementes vom 28.9.2000. (Auskunft: Dr. Carlo Conti, Vorsteher Sanitätsdepartement, Tel. 267 95 23, Hanspeter Meister, Departementssekretär, Sanitätsdepartement, Tel. 267 95 22).
- Änderungen der Verordnung über öffentliche Bäder des Kantons vom 13. Dezember 1994 sowie der Verordnung über die Gebühren für die Benützung der staatlichen Bäder und Kunsteisbahnen vom 20. Dezember genehmigt. Diese Änderungen sind zum Einen bedingt durch die organisatorische Eingliederung der Bäder und Kunsteisbahnen in das Sportamt des Erziehungsdepartementes. Zum Anderen wird das Sportamt an Abenden mit geringen Besucherzahlen ermächtigt, die Preise für die Einzeleintritte um die Hälfte zu senken. Dies wird in einer Versuchsphase bis Ende 2002 sowohl in den Gartenbädern als auch auf den Kunsteisbahnen geschehen. (Auskunft: Roland Minder, Sportamt, Erziehungsdepartement, Tel. 606 95 98).
- einer Änderung des Hardwasser-Gründungsvertrages zugestimmt. Diese Änderung ermöglicht die Einführung eines Leistungspreises für das Wasserbezugsrecht. Damit müssen die Bereitstellungskosten für die lediglich sporadischen Bezüge von Gemeinden nicht mehr von den regelmässigen Bezugsgemeinden (Basel, Allschwil, Binningen und Birsfelden) finanziert werden. Die geänderten Vertragsbestimmungen sollen am 1. Januar in Kraft treten (Auskunft: Eduard Schumacher, Vorsitzender der IWB-Geschäftsleitung, Tel. 275 51 15 (erreichbar von 14.00 bis 17.00 Uhr).
- den Wohnanteilplan Nr. 11'962 betreffend Parzelle des Hotels Admiral dahingehend geändert, dass im Baubereich A des Überbauungsplanes Nr. 12'434 alle Geschosse als Arbeitsflächen genutzt werden können. Mit Beschluss vom 16. Dezember 1999 hatte der Grosse Rat die Zonenordnung im Bereich der Parzelle des Hotels Admiral neu festgelegt und spezielle Bauvorschriften samt Überbauungsplan Nr. 12'434 erlassen. Damit wurden die baurechtlichen Voraussetzungen für den Bau des Messeturms mit Nutzflächen für einen Hotelbetrieb sowie Dienstleistungen geschaffen. (Auskunft: Heinz Theus, Architekt, Baudepartement, Tel. 267 92 13).
- vom Bericht betreffend Festsetzung einer Planungszone für einen Teil des Areals des Güterbahnhofs St. Johann (Teil der Parzelle 1150 in Sektion 1) Kenntnis genommen. Der Regierungsrat beabsichtigt, die im Plan 12'540 des Hochbau- und Planungsamtes vom 13.9.2000 ausgeschiedene Planungszone gemäss § 11 b des Hochbautengesetzes auf die Dauer von 5 Jahren festzusetzen. Der Plan 12'540 wird öffentlich aufgelegt. (Auskunft: Dr. Roland Zaugg, Architekt, Baudepartement, Tel. 267 92 21).
- das Sitzungsgeld und die Pauschale für die Mitglieder der Schulinspektionen angehoben. Die entsprechende Ordnungsänderung wurde genehmigt. Sie wird per 1. Mai 2001 wirksam. Die gegenwärtigen Ansätze wurden 1981 letztmals angepasst und sind im Vergleich mit denjenigen anderer Kommissionen sehr tief. (Auskunft: Dr. Markus Grolimund, Departementssekretär Erziehungdepartement, Tel. 267 84 26).
- zu Lasten des Finanzvermögens der Dreispitzverwaltung für das Jahr 2001 einen Rahmenkredit für Investitionen von 3,1 Millionen Franken bewilligt. Mit diesem Kredit sollen insbesondere die Florenz- und die Venedig-Strasse inklusive einer neuen Zufahrt zur Emil Frey-Strasse total saniert werden. Investitionen sind auch für die Erstellung eines Lastwagen-Terminals sowie für das Netzwerk der Zutritts- und Videokontrolle vorgesehen. (Auskunft: Franz Decker, Leiter der Dreispitzverwaltung, Finanzdepartement, Tel. 331 22 66 (erreichbar von 9.00 bis 12.00 Uhr).
- Theater Basel, neues Schauspielhaus: Wärmeversorgung der Nachbarliegenschaften kostet 195'000 Franken
- Sanierungsarbeiten an der Berufs- und Frauenfachschule an der Kohlenberggasse kosten 110'000 Franken
- Sanierungsarbeiten beim Gartenbad St. Jakob kosten 140'000 Franken
- Sanierungsarbeiten im Kunstmuseum kosten 147'000 Franken
- Sanierungsarbeiten im Naturhistorischen Museum kosten 190'000 Franken
- Sanierungsarbeiten am Vesalianum kosten 63'000 Franken
- Sanierungsarbeiten auf dem Friedhof Hörnli kosten 170'000 Franken.
- von der Jahresrechnung der Römisch-Katholischen Kirche Basel-Stadt 1999 im Sinne von Paragraph 5 des Kirchengesetzes Kenntnis genommen. Die Rechnung 1999 schliesst bei Einnahmen von 16'927'575 Franken und Ausgaben von 16'908'224 Franken mit einem Einnahmenüberschuss von 19’350 Franken ab. (Auskunft: Luzia Meister, Departementssekretärin Finanzdepartement, Tel. 267 95 61).