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Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem

  • im Zusammenhang mit der Aufhebung des Einstell-Lohns per Ende 2000 die Einreihungsverordnung entsprechend geändert. Paragraf 14 wird - wie bereits vor der Sparmassnahme mit zwingendem Einstell-Lohn, wieder als "Kann-Vorschrift" formuliert. Das heisst, ein Einstell-Lohn kann festgesetzt werden, wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter, das für die Funktion massgebende Anforderungsprofil noch nicht erreicht. Präzisiert wurde im weiteren Paragraf 2 der Einreihungsverordnung. Die Änderungen werden am 1. Januar 2001 wirksam. (Auskunft: François Hänggi, Leiter Zentraler Personaldienst a.i., Finanzdepartement, Tel. 267 99 43).
  • beschlossen, dass das Universitätsgutgesetz sowie das Museumsgesetz mit Ausnahme der neuen Bestimmung zur Zusammensetzung der Museumskommission und deren Wahlbehörde (§ 7 Abs. 3) per 1. Januar 2001 wirksam werden. Gleichzeitig hat der Regierungsrat die Museumsverordnung und die Universitätsgutverordnung erlassen. (Auskunft: Dr. Andreas Spillmann, Leiter Ressort Kultur, Erziehungsdepartement, Tel. 267 84 23, ab 16.00 Uhr erreichbar).
    • die Verordnung betreffend Forschungs- und Weiterbildungssemester
    • die Verordnung betreffend Wahl der Regenz der Universität Basel
    • die Verordnung über das zahnärztliche Institut der Universität Basel
    • der Regierungsratsbeschluss betreffend Abgeltung von in Nebentätigkeit benutzten Personal- oder Sachmitteln durch Professoren und Dozenten an der Universität Basel. (Auskunft: Joakim Rüegger, Ressortleiter Hochschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 267 84 04).
  • für die Umbau- und Erweiterungsarbeiten im Kunstmuseum einen Projektierungskredit von maximal 250'000 Franken genehmigt. Wegen der hohen gestalterischen und funktionellen Qualitätsanforderungen werden honorierte Studienaufträge vergeben, eine Jury wird anschliessend einen Projektvorschlag auswählen. Die Planungsaufträge werden gemäss GATT/WTO-Übereinkommen öffentlich ausgeschrieben. (Auskunft: Bruno Chiavi, Leiter Hochbau- und Planungsamt, Baudepartement, Tel. 267 94 49).
  • die Feuerwehrverordnung in dem Sinne abgeändert, dass sich die Fälligkeit und der Zinsausgleich bei der Ersatzabgabe nach den Bestimmungen zum neuen Steuergesetz richten. Dieses wird wie die Verordnungsänderung am 1. Januar 2001 wirksam. (Auskunft: Christian Mathez, Stv. Chef Steuerverwaltung, Finanzdepartement, Tel. 267 96 33).
  • sehr erfreut und dankbar von der Schenkung eines Echogerätes durch die Novartis Pharma Schweiz AG Kenntnis genommen. Novartis hatte der Medizinischen Universitätspoliklinik und der Kardiologischen Abteilung des Departements Innere Medizin des Kantonsspitals das Gerät für eine Studie leihweise zur Verfügung gestellt. Als Zeichen der guten Zusammenarbeit und in Anerkennung der geleisteten Arbeit des Studienleiters PD Dr. med. B. Martina und seines Teams hat sich die Novartis Pharma Schweiz AG dazu entschlossen, das Echogerät im Wert von 350'000 Franken dem Kantonsspital Basel Universitätskliniken zu schenken. Es wird bei der täglichen Arbeit eingesetzt. (Auskunft: Urs Höchle, Chef Rechtsdienst, Sanitätsdepartement, Tel. 267 95 11).
  • beschlossen, dem Verein Tele-Hilfe Basel für dessen Kernbereich, das Telefon 143 (Die Dargebotene Hand) eine Subvention in der Höhe von 50'000 Franken für das Jahr 2001 zu gewähren. Die Tele-Hilfe Basel besteht seit bald 30 Jahren und hat während dieser Zeit vielen Menschen in Not- und Krisensituationen helfen können. Die Zahl der Anrufe bzw. Beratungsgespräche ist immer noch steigend. (Auskunft: Dr. Dominik Lehner, Leiter Abteilung Freiheitsentzug und Soziale Dienste, Justizdepartement, Tel. 267 81 02).
  • dem Grossen Rat beantragt, ihm die Ermächtigung zur Aufnahme von Schulden auf dem Geld- und Kapitalmarkt bis zum Betrage von 2 Milliarden Franken zu erteilen; sie soll befristet sein bis zum 31.12.04. In der vergangenen Periode hatte die Gesamtlimite 2,2 Milliarden Franken betragen. Sie wurde zu 90 Prozent ausgeschöpft. (Auskunft: Urs Müller, Chef der Finanzverwaltung, Finanzdepartement, Tel. 267 96 01).
  • das Budget des Fürsorgeamtes der Stadt Basel für das Jahr 2001 genehmigt. Es sieht einen Aufwandüberschuss in der Höhe von 85,3 Millionen Franken (Vorjahr: 95,7 Millionen Franken, ohne die ab 2001 zum Erziehungsdepartement wechselnde Jugendfürsorge) vor. (Auskunft: Walter Rösli, Leiter Ressort Soziales, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 267 85 51).
  • beschlossen, dass die IWB ab Rechnungsjahr 2001 das Darlehen beim Kanton ("Dotationskapital") zum durchschnittlichen Satz der jährlichen Selbstkosten des mittel- und langfristigen Schuldenportefeuilles verzinsen. In den vergangenen Jahren wurde auf dem Dotationskapital ein zusätzlicher Prozentpunkt über dem Zinssatz erhoben. Begründet wurde dies damit, dass die IWB einen speziellen Beitrag zur Sanierung der Staatsfinanzen leisten sollen. (Auskunft: Eduard Schumacher, Vorsitzender der Geschäftsleitung, IWB, Tel. 267 51 15).
  • zu Handen des Grossen Rates einen Zwischenbericht zur Kantonalen Initiative für die Sicherung der Basler Schulqualität verabschiedet. Gleichzeitig hat der Regierungsrat dem Grossen Rat beantragt, ihm eine Fristerstreckung bis August 2001 einzuräumen, in welcher der gemäss Gesetz betreffend Initiative und Referendum fällige Bericht (zusammen mit einem allfälligen Ratschlag zur Änderung des Schulgesetzes) abzuliefern ist. Im September 2000 ist im Anschluss an die Vorbereitungsarbeiten einer Arbeitsgruppe ein Projekt lanciert worden, in dessen Rahmen für jeden Schultyp so genannte Unterrichtslektionendächer pro Kind definiert und festgelegt werden. Die entsprechenden Projektergebnisse liegen frühstens im Januar 2001 vor. (Auskunft: Christoph Bosshardt, Ressort Schulen, Erziehungsdepartement, Tel. 267 61 79).
  • vom Appell "Die Basler Drogenpolitik ist in einer Sackgasse" Kenntnis genommen. Das Sanitätsdepartement wurde mit der Berichterstattung beauftragt.
    • lic. iur. Andreas Kressler, Departementssekretär Finanzdepartement.
    • lic. iur. Peter Moser, Stv. Leiter der vormundschaftlichen Abteilung.
    • lic. iur. Margrit von Felten, juristische Mitarbeiterin Sanitätsdepartement.
    • Franziska Gartmann-Maurer, Elternvertreterin.
    • Käthi Grossenbacher Iseli, Elternvertreterin.