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MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ausserdem
- das Baudepartement für die Vorprojektierung der Betonsanierung am Markthallen-Hauptgebäude einen Kredit von 85'000 Franken bewilligt. Die Markthallen AG übernimmt parallel dazu die Vorprojektierungskosten für die betrieblichen Sanierungsbelange. Verhandlungen über eine Erneuerung des Mitte 2004 auslaufenden Baurechtsvertrages zwischen dem Kanton und der Markthallen AG werden spätestens bis zum 30. Juni 2000 aufgenommen. (Auskunft: Hans-Rudolf Holliger, Geschäftsleitung Hochbau- und Planungsamt, Baudepartement, Tel. 267 94 20)
- beschlossen, die Frauenhaus-Beratungsstelle ab Mitte 2000 bis 2003 mit jährlich 66'000 Franken zu subventionieren. Die Beratungsstelle bietet gewaltbetroffenen Frauen, die in ihrer aktuellen Situation keine stationäre Betreuung benötigen, eine umfassende Beratung an. Zum weiteren Angebot gehören auch Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Gewalt in der Partnerschaft, die Beratung von Fachpersonen sowie die aktive Teilnahme am Basler Interventionsprojekt "Halt Gewalt". Die Frauenhaus-Beratungsstelle beschäftigt drei Sozialarbeiterinnen, die sich insgesamt 150 Stellenprozente aufteilen. (Auskunft: Denise Buser, Rechtsabteilung, Justizdepartement, Tel. 267 80 55)
- eine Änderung der Verordnung zum Allmendgebührengesetz genehmigt. Der neue Paragraph 7 sieht für die Prüfung von Gesuchen um Erteilung von Bewilligungen von Leitungen zur fernmeldetechnischen Übertragung von Information eine Pauschalgebühr von 800 Franken vor. (Auskunft: Dr. Bernhard Staehelin, Stv. Leiter Rechtsabteilung, Baudepartement, Tel. 267 91 65)
- eine Änderung der Verordnung betreffend die Benützung der Allmend durch die öffentlichen Verwaltungen und Betriebe genehmigt. Neu heisst der Titel "Verordnung über die Inanspruchnahme der Allmend durch ortsfeste Anlagen". Der ursprüngliche Titel war spätestens mit der Privatisierung des Telekommunikationswesens und der Zulassung und der Erteilung von Konzessionen zur Weiterverbreitung von Radio- und Fernsehprogrammen zu eng geworden. Entsprechend angepasst wurden auch die vier Paragraphen, in denen die Betreiber von Leitungsnetzen als "öffentliche Betriebe" angesprochen wurden. (Auskunft: Dr. Bernhard Staehelin, Stv. Leiter Rechtsabteilung, Baudepartement, Tel. 267 91 65)
- in der Vernehmlassung zum Entwurf des Bundesgesetzes über die Stauanlagen darauf hingewiesen, dass der Haftpflichtfrage ein spezielles Gewicht zugemessen werden muss. Im Hinblick auf die Marktöffnung im Elektrizitätsbereich unterliegen die Kraftwerkbetreiber einem stärkeren wirtschaftlichen Druck. Weil damit ein grösseres Risiko-Gewinn-Denken zu erwarten ist, müssen die Haftpflichtbelange umfassend geregelt werden. Gleichzeitig muss die Konkurrenzfähigkeit dieses einheimischen Energieträgers erhöht werden. Der Kanton Basel-Stadt ist durch das neue Bundesgesetz über die Stauanlagen als Miteigentümer von Kraftwerken betroffen. Im eigenen Hoheitsgebiet gibt es aber weder heute noch zukünftig keine Stauanlagen, die unter dieses Bundesgesetz fallen. (Auskunft: Rodolfo Lardi, Abteilungsleiter Bauausführung, Tiefbauamt, Baudepartement, Tel. 267 93 11)
- dem Grossen Rat beantragt, die "Initiative für die Aufhebung des Verbots von City-Parkings und zur Förderung einer vernünftigen Verkehrsplanung" für rechtlich zulässig zu erklären. Die Staatskanzlei hatte am 27. September 1999 festgestellt, dass die Initiative mit 4'923 gültigen Unterschriften zustandegekommen ist.
- Peter Flückiger, Werkstätten und Wohnzentrum, Basel
- Josef Henrich, Hochbau- und Planungsamt, Basel
- Franziska Krause, Gesellschaft zur Förderung Geistigbehinderter, Basel.
- Thomas Henrik Meier, Elternverteter des Schulgesetzes.
- Tina Schnyder, dipl. Lebensmittelingenieurin ETH.