Zeba - Verhandlungen gescheitert
MedienmitteilungRegierungsrat
Medienmitteilung der Regierungsrätlichen Delegation für Wirtschaftsfragen Basel-Stadt -- Die Verhandlungen im Arbeitskonflikt bei der Zeba AG sind gescheitert. Die Gewerkschaften und die Zeba AG konnten sich nicht über die Ausgestaltung der Massnahmen einigen mit denen die unumgänglich gewordenen Lohnsenkungen hätten abgefedert werden sollen. Damit werden die vom Regierungsrat für den Fall einer Einigung zugesicherten zusätzlichen Mittel für Abfederungsmassnahmen in der Höhe von 15 Millionen Franken hinfällig. Der Regierungsrat bedauert das Scheitern der Verhandlungen sehr. Er appelliert an alle Beteiligten alles zu unternehmen um die Arbeitsplätze bei der Zeba AG zu erhalten.
An einer Sitzung am 30. Mai 2000 hat die Regierungsrätliche Delegation für Wirtschaftsfragen versucht, die festgefahrenen Verhandlungen zwischen den Parteien im Arbeitskonflikt bei der Zeba AG wieder in Gang zu bringen. Diese Verhandlungen wurden nach der ersten Vermittlung durch die Delegation am 21. März in einer von der Zeba AG und den Gewerkschaften unterschriebenen Vereinbarung festgehalten.
Diese Vereinbarung wurde dadurch ermöglicht, dass der Regierungsrat zusicherte, zu den von den Aktionären bereits beschlossenen 2 Millionen Franken weitere 1,5 Millionen zur Verfügung zu stellen, Damit sollten die Lohnmassnahmen für die 68 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besser abgefedert werden können; sie wurden für die Zeba AG notwendig, um das Betriebsdefizit auszugleichen und die Weiterexistenz der Unternehmung zu sichern. Die Zeba AG ihrerseits hatte die Änderungskündigungen zurückgenommen und zugesichert, eine betriebswirtschaftliche Studie in Auftrag zu geben. In diesem Zusammenhang wurde auch vereinbart, dass Ertragsverbesserungen, welche allenfalls aus der Studie resultieren, prioritär wieder für Lohnverbesserungen verwendet würden.
In der Vereinbarung sicherten sich die Sozialpartner im Wesentlichen zu, bis Ende Mai unter Berücksichtigung der zusätzlichen Mittel eine Einigung über die Abfederungsmassnahmen zu suchen.
Die neuerliche Vermittlung scheiterte, weil sich die Gewerkschaften nicht mandatiert sahen, wie vereinbart über die Abfederungsmassnahmen und damit über die diesen zugrunde liegenden Lohnsenkungen zu verhandeln; die Zeba AG ihrerseits hatte die vereinbarten Anforderungen erfüllt. . Nachdem eine Fristverlängerung bis 2. Juni 2000, 10 Uhr unbenützt abgelaufenen ist, sind die Verhandlungen gescheitert.
Mit diesem Scheitern nehmen die Gewerkschaften zu Lasten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kauf, dass die zusätzlichen Mittel für Abfederungsmassnahmen in der Höhe von 1,5 Millionen Franken nicht mehr zur Verfügung stehen. Die zusätzlichen Mittel waren an die Bedingung geknüpft, dass die Konfliktparteien zu einer Einigung bezüglich der Ausgestaltung der Abfederungsmassnahmen bzw. der Lohnsenkungen kommen.
Der Regierungsrat bedauert ausserordentlich, dass im Arbeitskonflikt bei der Zeba AG keine Einigung zustandegekommen ist. Er appelliert an alle Beteiligten, alles zu unternehmen, um die Arbeitsplätze bei der Zeba AG zu erhalten.