Zwölf Millionen Franken für die Integration arbeitsloser Frauen und Männer
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat bewilligt insgesamt zwölf Millionen Franken aus den Erträgen des Fonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Damit werden vor allem kantonale arbeitsmarktliche Massnahmen sowie weitere Projekte zugunsten von Personen finanziert die keinen Anspruch bei der Arbeitslosenversicherung haben.
Der Regierungsrat entnimmt für das Rechnungsjahr 1999 dem Fonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit insgesamt zwölf Millionen Franken. Mit einem beträchtlichen Teil dieser Mittel konnte das Kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) spezielle Arbeitsplätze in gemeinnützigen Institutionen oder in der öffentlichen Verwaltung finanzieren. Diese werden Personen zur Verfügung gestellt, die keinen Anspruch auf Taggelder mehr haben und relativ kurz vor der Pensionierung stehen. So können diese ihren Lebensunterhalt selber verdienen und müssen keine Fürsorgeleistungen beziehen.
Andere unterstützte Projekte wie etwa das Modell "rotierende Erwerbsarbeit" in der kantonalen Verwaltung, das Arbeitsintegrationsprojekt der Gemeinde Riehen oder die befristete Weiterbeschäftigung von Lehrlingen, dienen vor allem dazu, dass sich die im Programm stehenden Personen zusätzlich qualifizieren und sich damit ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern.
Mit Mitteln aus den Erträgen des Fonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit werden auch Beschäftigungsprogramme für junge Lehrkräfte finanziert. Diese sollen die Auswirkungen der Sparmassnahmen mildern und gleichzeitig für die Schule und die dortigen Integrationsprojekte einen Nutzen bringen. Auch das Pilotprojekt des KIGA und des Fürsorgeamtes "Kooperation" wird aus den Erträgen des Fonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit finanziert. Dieses Projekt hat zum Ziel, 50 Personen auf dem Arbeitsmarkt zu integrieren. Es wird zudem Erkenntnisse darüber liefern, welche Massnahmen für die Arbeitsintegration von langzeitarbeitslosen Frauen und Männern besonders geeignet und wirksam waren.
Für die gesetzlich vorgeschriebene Kostenbeteiligung an den aktiven Massnahmen der Arbeitslosenversicherung wird eine Million Franken verwendet.