Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Attraktiver Gegenvorschlag zu den beiden Steuerinitiativen

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat zu den beiden Initiativen "zur Reduktion der Steuerunterschiede im Kanton Basel-Stadt" und "Stopp der Steuerspirale" ein umfassendes Paket als Gegenvorschlag ausgearbeitet. Dieses beinhaltet eine Reduktion der kantonalen Einkommens- und Vermögenssteuer eine Erhöhung der Kinderabzüge eine Erhöhung des kantonalen Steuerschlüssels sowie die Einführung eines Steuerfusses für die Landgemeinden.

Die zwei Initiativen

Die "Kantonale Initiative zur Reduktion der Steuerunterschiede im Kanton Basel-Stadt" wurde 1996 eingereicht und verlangt, dass die Steuerdifferenz zwischen der Stadt Basel und den Landgemeinden höchstens 5 Prozent betragen darf. Heute zahlen Einwohnerinnen und Einwohner von Riehen im Schnitt 18% weniger Steuern als in Basel, bei Bettingen liegt die Differenz bei rund 15%. Da diese deutliche Besserstellung der Landgemeinden für in der Stadt Steuern Zahlende nicht plausibel erscheinen mag, besteht eine grosse Möglichkeit, dass diese Initiative angenommen wird.

Die "Kantonale Initiative Stopp der Steuerspirale" vom März 2000 verlangt eine Reduktion der Kantonalen Steuern um rund 6,7% beim Einkommen und rund 17% beim Vermögen. Angesichts der guten Rechnungsabschlüsse des Kantons und der Tatsache, dass nur wenige Leute gerne Steuern zahlen, muss auch dieser Initiative eine hohe Annahmewahrscheinlichkeit attestiert werden.

Die Haltung des Regierungsrates

Der Regierungsrat anerkennt - und bedauert - die im regionalen und nationalen Vergleich hohe Steuerbelastung in Basel-Stadt. Er hält deshalb im heutigen finanzpolitischen Umfeld eine Steuersenkung für gerechtfertigt. Hingegen erachtet er die von den Initianten geforderte Mindereinnahmen von rund 110 Mio. Franken pro Jahr als zu hoch. Sein Vorschlag ist aber weit mehr als eine blosse "Geste". Insbesondere mit der Senkung der Einkommenssteuer um 5% soll eine spürbare Entlastung erreicht werden.

Der Regierungsrat ist sich auch bewusst, dass die heute bestehenden Steuerbelastungsunterschiede vorab zwischen Basel und Riehen auf unseren engen 37 Quadratkilometern speziell bei unteren Einkommensgruppen vom Ausmass her schwierig erklärbar sind. Eine Reduktion dieser Unterschiede ist deshalb sinnvoll, nicht jedoch im von den Initianten geforderten Ausmass. Bei einer (geforderten) Differenz von nur noch 5% (gegenüber heutiger Belastung in Basel) wäre Riehen im Kampf um gute Steuerzahler mit den steuerattraktiven Gemeinden im Baselbiet und im Fricktal nicht mehr konkurrenzfähig, wodurch auch dem Kanton wertvolles Steuersubstrat verloren ginge.

Ein Paket von Gegenvorschlägen

Durch dieses Massnahmenpaket ergeben sich für den Kanton Mindereinnahmen von 80 Mio. Franken pro Jahr. Die Steuerbelastung in der Stadt sinkt um rund 5%, in den Landgemeinden steigt sie um rund 5%. Der Steuerunterschied zwischen Basel und Riehen wird noch bei 8%, zu Bettingen bei 5% liegen (ohne Steuersenkung in der Stadt bei 13% bzw. 10%). Die Einführung des Steuerfusses wie in der übrigen Schweiz drängt sich auf, weil bei den nunmehr kleineren Belastungsunterschieden eine Differenzierung über verschiedene Einkommensklassen kaum mehr sinnvoll ist. Bettingen hat diesen Schritt per 01.01.2001 bereits selbst vollzogen.

Konkret schlägt der Regierungsrat vor, die beiden Initiativen mit den Gegenvorschlägen dem Volk gleichzeitig zur Abstimmung vorzulegen. Damit die Änderungen per 01.01.2002 in Kraft treten können, sollte die Abstimmung möglichst noch in diesem Jahr stattfinden können. Die Vorlage wird jedoch zuerst noch in der grossrätlichen Kommission (WAK) beraten werden.

Weitere Auskünfte

Regierungsrat Dr. Ueli Vischer Tel. 267 95 50 Vorsteher Finanzdepartement Prof. Dr. Urs Müller Tel. 267 96 01 Chef der Finanzverwaltung Finanzdepartement Die Beilagen können bei der Staatskanzlei / Information + Öffentlichkeitsarbeit angefordert werden Die 2 Initiativen und die 2 Gegenvorschläge im Detail - Auswirkungen für die Steuerpflichtigen