Bericht zur Prämienverbilligung in Basel-Stadt
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat in einem umfassenden Bericht zum baselstädtischen System der Prämienverbilligung Stellung genommen. In Übereinstimmung mit den Forderungen einer grossrätlichen Motion und mit den Empfehlungen einer unabhängigen Evaluation sollen potentiell Anspruchsberechtigte inskünftig direkt angeschrieben werden. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Vorlage an den Grossen Rat weitergeleitet.
Im Rahmen der Beantwortung einer im Jahre 1997 vom damaligen Grossrat René Brigger (SP) eingereichten Motion zum Thema Prämienverbilligung (Beiträge an die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung) legt der Regierungsrat dem Grossen einen umfassenden Bericht vor. Dieser basiert u.a. auf einer vom zuständigen Amt für Sozialbeiträge (ASB) in Auftrag gegebenen Evaluation des baselstädtischen Systems und berücksichtigt auch die Ergebnisse von gesamtschweizerischen Untersuchungen zur sozialpolitischen Wirksamkeit der Prämienverbilligung (PV).
Seit Inkrafttreten des Krankenversicherungsgesetzes wurden in Basel-Stadt die Kantonsbeiträge von 29,6 Millionen (1996) auf 46,3 Millionen Franken (2000) stark ausgebaut. Dank dieser Leistungen konnten die möglichen Bundesbeiträge zu praktisch 100% ausgeschöpft werden. Diesem Ziel bleibt der Regierungsrat in Übereinstimmung mit den Forderungen der Motion auch weiterhin verpflichtet.
Seit 1996 ist die Anzahl der PV-Bezügerinnen und -Bezüger im Kanton Basel-Stadt von ursprünglich rund 24'000 auf aktuell rund 40'000 angestiegen. Aufgrund der Evaluationsergebnisse ist davon auszugehen, dass trotz breit angelegter Informationskampagnen noch immer ca. 4000 - 8000 Bezugsberechtigte die Leistungen nicht in Anspruch nehmen. Entgegen den Erwartungen wurden bei der ausländischen Wohnbevölkerung keine spezifischen Informationsdefizite festgestellt. Nicht optimal informiert sind hingegen Alleinstehende, verheiratete Paare mittleren Alters und Beitragsberechtigte aus höheren Einkommensgruppen. Gemäss den aktuellen Kriterien hat z.B. eine vierköpfige Familie bis zu einem Netto-Jahreslohn von insgesamt ca. Fr. 84'000 Franken noch Anspruch auf PV. Bei Alleinstehenden ohne Unterhaltspflicht liegt der maximale Nettolohn bei ca. Fr. 40'500 Franken pro Jahr.
Der Regierungsrat beantragt nun nebst verschiedenen kleineren Gesetzesanpassungen (u.a. im Hinblick auf das Inkrafttreten der bilateralen Abkommen mit der EU) eine Gesetzesänderung, welche die aktive Information potentiell Anspruchsberechtigter vorsieht. Inskünftig sollen diejenigen Personen direkt angeschrieben werden, bei welchen aufgrund des steuerbaren Einkommens vermutlich ein Anspruch auf Prämienbeiträge besteht. Die persönliche Information dispensiert aber nicht davon, selber aktiv zu werden und einen Antrag zu stellen. Im weiteren soll die Information der Versicherten mittels verstärkter Zusammenarbeit mit den Krankenkassen verbessert werden.
Gemäss Einschätzung der mit der Evaluation beauftragten Expertinnen und Experten liegen die Stärken des baselstädtischen Systems im Ausschluss von Personen, die nicht zur Zielgruppe gehören, in der Aktualität der Bemessungsgrundlage und in der Vermeidung einer längeren Bevorschussung der Prämien durch die Versicherten. Auch sind die Vollzugskosten im Verhältnis zu den ausgerichteten Leistungen vergleichsweise tief. Voraussetzung für den Bezug der Leistungen soll deshalb auch weiterhin ein einmaliger Antrag beim ASB verbunden mit periodischen Überprüfungen der Anspruchsberechtigung sein. Die Evaluationsstudie kann gegen einen Unkostenbeitrag beim ASB bezogen werden.
Mit dem Bericht wurde auch eine Interpellation von Marie-Thérèse Jeker-Indermühle beantwortet, welche die PV-Bezugsberechtigung junger Erwachsener (18-25-Jährige) auch dann unabhängig vom Einkommen deren Eltern zu beurteilen verlangt, wenn die Eltern noch überwiegend für den Lebensunterhalt aufkommen (v.a. Studierende). Die heutige Regelung stellt sicher, dass Studierende, die sich überwiegend selbst finanzieren, PV erhalten. Sie verhindert aber auch zuverlässig die in einigen anderen Kantonen gängige Verteilung von Sozialleistungen an Kinder wohlhabender Eltern. Der Regierungsrat sieht deshalb keine Veranlassung, von dieser bewährten Praxis abzurücken und wendet sich gegen eine generelle Subventionierung zugunsten aller jungen Erwachsenen in Ausbildung. Da die finanzielle Belastung von Familien mit jungen Erwachsenen in Ausbildung aber deutlich höher ist als diejenige von Familien mit Kindern unter 18 Jahren, beabsichtigt der Regierungsrat bei der nächsten Anpassung der Krankenversicherungsverordnung, die Einführung eines Pauschalabzuges für die Unterstützung junger Erwachsener in Ausbildung zu prüfen.