Der Kanton Basel-Stadt betrachtet die Schaffung einer Postbank mit Skepsis
MedienmitteilungRegierungsrat
(Vernehmlassungsantwort) -- Der Regierungsrat kann ohne detaillierten Businessplan der Schaffung einer Postbank noch nicht grundsätzlich zustimmen. Der Bund geht sehr mutig davon aus dass der Einstieg der Post in das Retailbankinggeschäft tatsächlich gewinnbringend sein werde und somit den Service public in den anderen Geschäftsbereichen sichert. Mit Steuergeldern wird bei der allfälligen Schaffung einer Postbank jedoch ein erhebliches wirtschaftliches Risiko eingegangen.
Der Regierungsrat nimmt in seiner Vernehmlassungsantwort zum Gesamtpaket Post/Swisscom AG Stellung zu Verfassungsänderungen, die den beiden Betrieben ermöglichen sollen, sich auf freier werdenden Märkten rascher zu bewegen und damit fit für den Wettbewerb zu werden. Die grössten Kontroversen löst dabei die Schaffung einer Postbank aus. Im Gegensatz zum Status Quo soll der Post auch das sogenannte Aktivgeschäft ermöglicht werden, das heisst, auch die Post soll in Zukunft Kredite gewähren können.
Der Bund argumentiert, dass die Eröffnung dieses neuen Geschäftsfeldes die Finanzierung der anderen Postbereiche sichern könne. Er legt in der Vernehmlassung jedoch nicht dar, weshalb ein Markteintritt auf jeden Fall gewinnbringend sein soll. Der Einstieg in dieses Geschäft ist mit erheblichen Risiken verbunden, der Bund will eine allfällige Postbank mit Milliardenbeträgen finanzieren. Aufgrund der dürftigen Informationslage kann sich der Kanton Basel-Stadt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht damit einverstanden erklären, dass die rechtlichen Möglichkeiten geschaffen werden, damit das Angebot von Postfinance erweitert werden kann. Verschiedene Fragen, die in der Vernehmlassungsantwort aufgeworfen worden sind, müssten im Hinblick auf die Erarbeitung der Botschaft unbedingt noch geklärt werden.
Der Regierungsrat begrüsst im Grundsatz die Schaffung rechtlicher Voraussetzungen für ein flexibleres Handeln der Swisscom AG, insbesondere wenn diese geeignet sind, längerfristig eine erstklassige Telekomversorgung in der Schweiz zu gewährleisten. Seltsam mutet jedoch die vorgesehene Befristung der Kontrollrechte des Bundes auf 8 Jahre an. Wenn die Wahrung volkswirtschaftlicher Interessen wichtig ist, so nicht bloss während 8 Jahren, sondern grundsätzlich. Der Regierungsrat schlägt deshalb vor zu prüfen, ob nicht mit einer Sperrminorität im Verwaltungsrat einerseits die Handlungsfähigkeit auf sich rasch wandelnden Märkten gewährleistet und andererseits die wichtigen öffentlichen Interessen gewahrt werden könnten.