Empfehlungen der nationalen französischen Fluglärmkontrollinstanz ACNUSA für den EuroAirport
MedienmitteilungRegierungsrat
Medienmitteilung des Wirtschafts- und Sozialdepartements Basel-Stadt und der Finanz- und Kirchendirektion des Kantons Basel-Landschaft -- Die Vorsteher des zuständigen Departements des Kantons Basel-Stadt und der zuständigen Direktion des Kantons Basel-Landschaft sind heute an einer Sitzung des binationalen Flughafenverwaltungsrats über die definitiven Empfehlungen der französischen "Autorité de contrôle des nuisances sonores aéroportuaires" (ACNUSA) zur Fluglärmreduktion am EuroAirport informiert worden. Die Empfehlungen wurden anschliessend in der Fluglärmkommission BS/BL diskutiert. Befriedigt zeigten sich die Vorsteher dass der Vorschlag Landungen grundsätzlich von Süden statt von Norden vorzusehen nicht weiterverfolgt wird. Im Sinne eines Entgegenkommens können sie akzeptieren dass die seit Mai 2000 bestehende Abflugroutennutzung teilweise korrigiert werden soll. Als sinnvoll erscheint ihnen die empfohlene Installation eines Instrumentenlandesystems auf der Piste 34 (ILS 34). Es muss allerdings sichergestellt werden dass dieses nur zum Ersatz der heutigen Sichtanflüge bei Landungen aus Richtung Süden bei starkem Nordwind dient. Vorbehaltlos unterstützen die Vorsteher die Empfehlung einer vermehrten Benutzung der verlängerten Ost-West-Piste. Diese Lösung wurde in verschiedenen Verhandlungen zwischen der ACNUSA und dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) erreicht. Die beiden Vorsteher hoffen dass damit eine Entspannung in der Diskussion zwischen den benachbarten Flughafenregionen eintritt.
Die von der ACNUSA aufgrund von Klagen aus dem Elsass anfänglich vorgelegten Vorschläge waren aus Schweizer Sicht zu einseitig auf die französischen Interessen ausgerichtet. Dies betrifft insbesondere den Vorschlag für Landungen grundsätzlich von Süden statt von Norden. Der Vorsteher des Wirtschafts- und Sozialdepartements Basel-Stadt (WSD), Regierungsrat Dr. Ralph Lewin, und der Vorsteher der Finanz- und Kirchendirektion Basel-Landschaft (FKD), Regierungsrat Adrian Ballmer begrüssen es daher, dass dieser Vorschlag nicht weiterverfolgt wird. Die Folge wäre eine Verschlechterung der Lärmsituation für sehr viele Anwohner des Flughafens. Eine starke Zunahme des Anflugverkehrs über dem dicht besiedelten Stadtgebiet von Basel wäre auch unter Sicherheitsaspekten nicht akzeptabel, wie die kürzlich durchgeführte Risikoanalyse für den EuroAirport deutlich macht.
Im Sinne eines Entgegenkommens können die Vorsteher des WSD und der FKD die Empfehlung akzeptieren, dass die seit Mai 2000 bestehende Abflugroutennutzung teilweise korrigiert werden soll. Hierbei geht es um diejenigen Flüge mit Destinationen im Süden, die seit Mai 2000 mit einer 270°-Kurve um den Flughafen zum Anflugpunkt ELBEG östlich des Flughafens geführt werden. Dieses Abflugverfahren war als Folge der Neuordnung des europäischen Luftstrassensystems und der damit verbundenen Verkehrsstromentflechtung ohne jegliches Zutun der beiden Basel eingeführt worden. Es resultierten insbesondere weniger Starts über die Routen zum Anflugpunkt BASUD südlich von Basel und auf der Direktstartroute. Diese Entlastung auf Schweizer Seite hat zu starken Protesten im Elsass geführt. Als Beitrag zu einer einvernehmlichen Weiterentwicklung des Flughafens ist die Schweizer Seite bereit, eine wieder vermehrte Nutzung der Startrouten Richtung Süden für Flüge mit Zielen im Mittelmeerraum oder im Süden der Schweiz zuzulassen. Die entsprechenden Abklärungen des BAZL mit der schweizerischen Flugsicherung (Skyguide), der Luftwaffe und dem EuroAirport sind im Gang. Das WSD und die FKD gehen davon aus, dass auch mit diesen Änderungen eine bessere Lärmsituation als in der Zeit vor Mai 2000 gegeben sein wird. Sie setzen dabei voraus, dass die mit dem Flughafen vereinbarte Direktstartvereinbarung auch weiterhin eingehalten wird.
Die beiden Vorsteher erachten es grundsätzlich als sinnvoll, die Empfehlung zur Installation eines ILS 34 weiterzuverfolgen. Es muss dabei allerdings sichergestellt werden, dass dieses nur zum Ersatz der heute im Sichtanflugverfahren erfolgenden Landungen von Süden bei starkem Nordwind dienen wird. Mit dem ILS 34 werden andere Gebiete in der Schweiz als bisher von Landeverkehr überflogen werden. Nach den vorliegenden Berechnungen ist jedoch zu erwarten, dass die Grenzwerte der Lärmschutzverordnung eingehalten werden. Zur Einführung des ILS 34, die nach den Planungen der französischen Flugsicherung bis 2004 abgeschlossen werden soll, wird das BAZL die Kantone zu einer Anhörung einladen. In diesem Rahmen wird eine innerkantonale Vernehmlassung durchgeführt werden.
Vollumfänglich unterstützen die Vorsteher von WSD und FKD die Empfehlung der ACNUSA für eine verstärkte Nutzung der Ost-West-Piste zur Verlagerung von Abflügen aus südlicher in westliche Startrichtung. Dies entspricht den Auflagen der Parlamente zum Investitionsbeitrag der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft an den Flughafenausbau. Nach der erfolgten Pistenverlängerung und der Installation von Lärmmesseinrichtungen in den elsässischen Gemeinden entlang der Pistenachse sind die Voraussetzung für eine derartige Verlagerung nun gegeben. Die beiden Vorsteher erwarten, dass die Flugsicherung sowie die Piloten und Fluggesellschaften die Möglichkeiten der verlängerten Ost-West-Piste möglichst gut ausnutzen, so dass das Ziel eines Weststart-Anteils von 20-40% im Jahresdurchschnitt erreicht wird. Die weiteren Empfehlungen der ACNUSA betreffen die Betriebszeitenregelung am EuroAirport und die Vermeidung von Lärmimmissionen aus dem bodenseitigen Flughafenbetrieb. Sie entsprechen den bereits heute gültigen Regelungen des EuroAirports, so zum Beispiel die Sperrzeit für sehr laute Flugzeuge gemäss ICAO-Chapter II zwischen 20 Uhr und 7 Uhr, die Sperrzeit für laute Flugzeugtypen im Rahmen des ICAO-Chapters III zwischen 22 Uhr und 6 Uhr oder das Verbot von Triebwerksstandläufen ausserhalb des Silencers während der Nachtzeit.
Die Vorsteher des WSD und der FKD begrüssen im übrigen den Vorschlag der ACNUSA, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Abweichungen von den Lärmschutzregelungen am EuroAirport künftig rechtlich sanktioniert werden können.