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Entwurf für ein Radio- und Fernsehgesetz: Eckpunkte richtig gesetzt

Medienmitteilung

Regierungsrat

(Vernehmlassungsantwort) -- In seiner Stellungnahme im Rahmen der Vernehmlassung zum Radio- und Fernsehgesetz begrüsst der Regierungsrat das vom Bundesrat vorgeschlagene duale Modell das den Service Public und damit das Gebührenprivileg praktisch ausschliesslich der SRG SSR idée suisse übertragen will. Er will die SRG dafür aber stärker in die Pflicht nehmen. So verlangt er in Übereinstimmung mit dem Bundesrat die dezentrale Produktion der DRS-Radioprogramme sowie die Einsetzung eines unabhängigen Beirats zur Aufsicht über die SRG-Programme. Mangelhaft geregelt ist im neuen Gesetz die Mitsprache der Kantone.

In seiner Gesetzesvorlage für ein neues Radio- und Fernsehgesetz unterscheidet der Bundesrat zwischen einem geschützten Service Public Bereich und einem weitgehend liberalisierten, rein kommerziell ausgerichteten Radio- und Fernsehangebot. Der Regierungsrat unterstützt dieses sogenannte duale Modell. Denn es schafft für beide Anbietergruppen relativ klare rechtliche und kommerzielle Rahmenbedingungen und ist geeignet, sowohl der SRG SSR idée suisse (SRG) im internationalen Wettbewerb wie den Privaten im nationalen Wettbewerb ein Überleben auf dem kleinen, fragmentierten Schweizer Markt zu ermöglichen.

Zu den einzelnen Eckpunkten des Gesetzes äussert sich der Regierungsrat wie folgt:

Service Public ernst nehmen

Der Regierungsrat verlangt, dass der Bundesrat das Gebührenprivileg der SRG mit Auflagen verbindet, die den Service Public sicher stellen. Dazu gehört aus Sicht des Regierungsrates (wie auch des Bundesrates) die Pflicht, die Programme auch innerhalb der Sprachregionen dezentral zu produzieren. Eine Zentralisierung würde dazu führen, dass die Vielfalt der deutschen Schweiz in den DRS-Radioprogrammen nicht mehr angemessen zum Ausdruck käme. Der Regierungsrat ist nicht bereit, diese Entwicklung, die im TV-Bereich schon seit langem Tatsache ist, im Radiobereich hinzunehmen. Er wird sich deshalb auch weiterhin für einen vollständigen Erhalt der Radioproduktion in Basel und für weitere, langfristig orientierte Investitionen von SR DRS in Basel einsetzen. Dies schliesst auch eine Teilkonzentration in Zürich oder Bern aus. Gleichzeitig spricht sich der Regierungsrat aber dafür aus, heute existierende SRG-Angebote nicht in Frage zu stellen. Besonders die DRS-Regionaljournale und der DRS-Jugendsender Virus sollen ohne Bewilligung des Bundesrates erlaubt bleiben.

Finanzierungsfragen

Der Regierungsrat betrachtet das vom Bundesrat erwogene Sponsoringverbot für die SRG differenziert. Er befürwortet das Sponsoring, wenn sichergestellt ist, dass die SRG mit ihren Sponsoringtarifen die Produktionskosten der gesponserten Sendungen deckt. Andernfalls werden den Privaten - besonders im TV-Bereich - Einnahmen aus Sponsoring de facto verwehrt. Aufgrund des Service Public Anspruchs der SRG möchte der Regierungsrat dem Unternehmen Unterbrecherwerbung und verwandte Formen der Werbung verbieten. Bei den Privaten befürwortet der Regierungsrat eine Liberalisierung der Werbevorschriften auf das europäische Niveau.

Aufsicht über die SRG und ihre Programme

Der Regierungsrat stimmt mit dem Bundesrat überein, dass die Trägerschaften der SRG heute zu wenig Gewicht haben, um eine vom Unternehmen unabhängige Sicht einzubringen und die Interessen der Gebühren zahlenden Öffentlichkeit wahrzunehmen. Allerdings schiesst der Bundesrat mit seinen Vorschlägen in diesem Bereich übers Ziel hinaus. Der Regierungsrat lehnt die Wahl der gesamten Oberleitung des Unternehmens durch den Bundesrat ab. Denn dadurch würde der förderalistische Aufbau der SRG an der Spitze aus den Angeln gehoben und der Bundesrat könnte zu stark auf die SRG Einfluss nehmen. Der Regierungsrat befürwortet im Grundsatz den Beirat, den der Bundesrat als neues Gremium für die Programmaufsicht vorgeschlagen hat. Der Regierungsrat möchte jedoch eine bessere Abstützung dieses Gremiums in den Regionen.

Verbreitung

Der Regierungsrat begrüsst die Weiterführung der sogenannten Must-Carry-Rule, das heisst, die Pflicht der Kabelnetzbetreiber, die SRG-Programme auf ihr Netz aufzuschalten. Ebenfalls befürwortet der Regierungsrat die Aufschaltpflicht gegen Entgelt für private Sender, die besondere Leistungen im öffentlichen Interesse erbringen. Zwingend ist hier jedoch die vorherige Anhörung der Kantone durch die Bundesbehörden.

Bekanntmachung polizeilicher Informationen

Der Regierungsrat fordert, dass nicht nur der Bund, sondern auch die Kantone Fernseh- und Radioveranstalter dazu verpflichten können, dringliche polizeiliche Bekanntmachungen, die der öffentlichen Ordnung und Sicherheit dienen, auszustrahlen. Der entsprechende Artikel im Gesetzesentwurf ist in dieser Beziehung zu wenig klar formuliert.

Unausgereifte Massnahmen gegen die Medienkonzentration

Der Regierungsrat lehnt die vom Bundesrat vorgesehenen Massnahmen gegen die Medienkonzentration ab. Durch die Beschränkung auf elektronische Medien zielen sie an der Wirklichkeit vorbei. Zudem vernachlässigen die Massnahmen durch ihre Fokussierung auf die lokale Ebene die kapitalmässige Beherrschung regionaler Medien durch marktmächtige, in der ganzen Deutschschweiz aktive Verlagshäuser.

Weitere Auskünfte

Samuel Hess Tel. 061 267 85 38 Leiter Ressort Wirtschaft Wirtschafts- und Sozialdepartement